Coronavirus

Wiedereröffnung, Kontakte, Einreise – das ändert sich am Mittwoch

Wiedereröffnung, Kontakte, Einreise – das ändert sich am Mittwoch

Wiedereröffnung, Kontakte, Einreise – das ändert sich

Kerrin Jens und Lana Riedel
Apenrade/Aabenraa
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Der 21. April hält viele Änderungen bereit. Foto: Unsplash/Eric Rothermel

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„Der Nordschleswiger“ gibt einen Überblick darüber, was am 21. April wieder öffnen darf, mit wie vielen Leuten es ab Mittwoch erlaubt ist, sich zu treffen und wie es mit den Ein- und Ausreisebestimmungen aussieht.

Der 21. April ist ein wichtiges Datum zurück in die Normalität. Die Politik hat beschlossen, dass am Mittwoch diverse Lockerungen eintreten.

Wiedereröffnung

  • Die großen Einkaufszentren und Kaufhäuser für den allgemeinen Handel öffnen.
  • Außerdem werden – mit Corona-Pass – Restaurants und Cafés, Museen, Kunstgalerien und Bibliotheken geöffnet.
  • Darüber hinaus ist der organisierte Hallensport für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Corona-Pass möglich.
  • Mehr Schüler können am Präsenzunterricht teilnehmen, ausgenommen ist die Hauptstadt.
  • Die Abschlussklassen in Volksschulen und Gymnasien können zu 80 Prozent am Präsenzunterricht teilnehmen. Bei den Berufsausbildungen gilt das zu 100 Prozent.
  • 5. bis 8. Jahrgang der Volksschulen dürfen sich in den Wochen im Freien treffen, wo ansonsten kein Präsenzunterricht stattfinden kann.
  • In der Superliga, Frauenliga, 1. und 2. Division dürfen bis zu 500 Zuschauer pro Sektion in die Stadien mit Corona-Pass.

Kontaktbeschränkungen

Die Versammlungsgrenze wird am 21. April von 5 auf 10 Personen im Innenbereich und von 10 auf 50 Personen im Außenbereich angehoben.

Reisebestimmungen

Am 21. April beginnt die erste Phase der Reiseerleichterungen.

Wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung ist die Erweiterung der Liste der triftigen Gründe, mit denen Menschen aus dem Ausland nach Dänemark einreisen können.

Liste der triftigen Gründe

  • Job in Dänemark
  • Teilnahme an einem wichtigen Geschäftstermin
  • Ausführung von Dienstleistungen oder Transport von Waren nach Dänemark oder aus Dänemark
  • Seemann, Mitglied einer Flugzeugbesatzung, Diplomat etc.
  • Ehepartner, Lebensgefährte, Verlobter, Elternteil, Stiefelternteil, Großelternteil, Stiefgroßelternteil, Kind, Stiefkind, Schwester, Bruder, Stiefschwester, Stiefbruder, Enkel oder Stiefenkel eines dänischen Staatsangehörigen, der in Dänemark wohnt oder sich dauerhaft in Dänemark aufhält, oder eines Ausländers, der in Dänemark wohnt
  • Ehegatte, Lebenspartner, Kind oder Stiefkind einer entsandten Person und der Besitz eines Diplomatenpasses oder eines ähnlichen Dokumentes
  • Elternzeit von Minderjährigen
  • Hauptbezugsperson von Minderjährigen
  • Verwandtschaft oder Beziehung zu einer schwerkranken oder sterbenden Person in Dänemark
  • Teilnahme an der Geburt des eigenen Kindes
  • Fortsetzung einer Behandlung in einer Gesundheitseinrichtung
  • Beerdigung von unmittelbaren Familienangehörigen
  • Teilnahme an einem Gerichtsverfahren
  • Vorladung einer Behörde

Zusätzliche triftige Gründe ab dem 21. April

  • Besitz von Sommerhäusern
  • Bootsbesitzer 
  • Dauercamper
  • Volkshochschüler
  • Nachschulschüler
  • Austauschstudenten
  • Landwirtschaftspraktikanten
Offizielle Liste der Behörden

Demnach können ab dem 21. April Besitzer von Sommerhäusern, Bootsbesitzer oder Dauercamper wieder nach Dänemark einreisen. Des Weiteren können auch ausländische Volkshochschul- und Nachschulschüler, Austauschstudenten, Landwirtschaftspraktikanten wieder einreisen.

Für Geschäftsreisende wird es ebenfalls wieder einfacher zu reisen. Ab dem 21. April können Geschäftsleute direkt im Anschluss an ihre Reise wieder auf der Arbeit erscheinen.

Ab dem 21. April teilt das Außenministerium Länder abhängig vom Risikoniveau wieder in verschiedene Farben ein.

Wenn man aus einem Land mit einer roten oder orangen Risikobewertung einreist, muss man anschließend in Quarantäne gehen. Deutschland ist aktuell (Stand 10.20 Uhr) orange.

Kommt man hingegen aus einem mit Gelb bewerteten Land zurück, reicht ein Corona-Test aus.

Die Einstufung „Gelb“ bedeutet, dass man besonders aufmerksam sein muss, wenn man in das betreffende Land reist. Eine „orange“ Bewertung weist darauf hin, dass von allen nicht notwendigen Reisen abgeraten wird. Eine „rote“ Risikobewertung bedeutet, dass von sämtlichen Reisen abgeraten wird.

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