Sieg vor Gericht

Vorerst keine versteckte Steuer für Wasser

Vorerst keine versteckte Steuer für Wasser

Vorerst keine versteckte Steuer für Wasser

Apenrade/Aabenraa
Zuletzt aktualisiert um:
Kunden müssen vorerst keine Wasserpreiserhöhung fürchten. Foto: Lars Bahl/Ritzau-Scanpix

Vorläufig wird das Trinkwasser aus den Hähnen der dänischen Bürger nicht teurer. Der Verband der Wasserwerke hat vor dem Höchstgericht in einem prinzipiellen Fall gegen das Steuerministerium gewonnen.

Im Jahr 2009 hatte das Folketing beschlossen, die kommunalen Wasserwerke in Aktiengesellschaften umzuwandeln. Daraufhin hat die Steuerbehörde Skat den Wert der Wasserwerke nach den Vorgaben, die bei Aktiengesellschaften gelten, festgelegt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Gesellschaften Gewinne machen. Das ist jedoch bei den Wasserwerken nicht der Fall. Sie dürfen es sogar nicht. 

36 Milliarden Kronen sollten die nach Aktienrecht bewerteten Wasserlieferanten, über mehrere Jahrzehnte verteilt, an die Steuerbehörde zahlen. Diese Forderung hätte an die Verbraucher weitergegeben werden müssen. Das Trinkwasser wäre – wahrscheinlich erheblich – teurer geworden. 

Das Höchstgericht hat in seinem Urteil von Donnerstag jedoch festgestellt, dass „das von Skat als Bewertungsgrundlage benutzte Berechnungsmodell nicht das richtige ist“. Es müssten neue Berechnungen gemacht werden, fordert das Gericht in seinem Urteil. 

Danvas schaut positiv auf Gerichtsentscheidung 

Der Direktor des Verbandes der Wasserwerke, Danvas, Carl-Emil Larsen, findet die Gerichtsentscheidung positiv für die Unternehmen und Verbraucher. „Wir sind sehr zufrieden, dass das Höchste Gericht der Auffassung des Wassersektors folgt und zustimmt, dass Skat nicht der politischen Intention gefolgt ist“, erklärt er in einer Mitteilung. Weiter heißt es dort: „Allein schon die eigenen Berechnungen von Skat dokumentieren, dass die politische Vorgabe, den Wasserpreis so niedrig wie möglich zu halten, außer Acht gelassen wurden. Wir sprechen hier von nachlässiger Gesetzgebungsarbeit.“

Die Direktorin der dänischen Wasserwerke (Danske Vandværker), Susan Münster, vertieft: „Die Wasserproduzenten, und nun auch das Höchste Gericht, sehen die Zahlung von 36 Milliarden Kronen als indirekte Besteuerung, die der Bürger und die Unternehmen als Kunden hätte tragen müssen.“

Verhaltene Freude in Nordschleswig

Susann Lehmann Pagh, Sprecherin des nordschleswigschen Wasserlieferanten Arwos mit Sitz in Apenrade, freut sich jedoch mit Vorsicht. „Natürlich sind wir froh, dass das Höchstgericht letztlich zu Gunsten der Verbraucher entschieden hat, doch jetzt müssen wir abwarten, mit welchen Bewertungen der Wassergesellschaften die Steuerbehörde nun beginnt. Wir kennen die vollen Konsequenzen noch nicht, die das Urteil mit sich bringt“, sagt sie. Beide Parteien müssen nun auf das Urteil und die Auslegung schauen, meinte sie weiter. 

Zwar hat nämlich das Höchstgericht entschieden, dass die Bewertungsgrundlage falsch sei, hat jedoch nicht den „richtigen“ Wert der Wasserwerke festgelegt. 

Hvidovre Vand A/S und Hjørring Vand A/S haben vor dem Höchstgericht – stellvertretend für weitere 273 Wassergesellschaften, deren gleiche Fälle bei verschiedenen Landesgerichten vorliegen – geklagt. Seit 2011 läuft der Prozess über die Zahlung von insgesamt 36 Milliarden Kronen.  

Mehr lesen

Grönland

Zwangsverhütung: Immer mehr Frauen klagen gegen dänischen Staat

Kopenhagen Die dänische Kolonialmacht ließ Grönländerinnen zwischen 1966 und 1975 gegen ihren Willen Spiralen zur Empfängnisverhütung einsetzen. 143 der betroffenen Frauen verklagen Dänemark nun wegen der Verletzung der Menschenrechte. Eine grönländische Arbeitsgruppe, die sich dafür einsetzt, die Übergriffe durch den dänischen Staat aufzudecken, wurde kürzlich vom Rat für Menschenrechte mit dem Menschenrechtspreis 2023 ausgezeichnet.