Fischseuche

Angler dürfen wieder Fische aus IHN-Sperrzonen mitnehmen

Angler dürfen wieder Fische aus IHN-Sperrzonen mitnehmen

Angler dürfen wieder Fische aus IHN-Sperrzonen mitnehmen

kj
Kopenhagen
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Die Lebensmittelbehörde hat die Ausbreitung der Fischseuche IHN in einer Karte erfasst. (Symbolbild) Foto: Karin Riggelsen

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Die Lebensmittelbehörde hat die Regeln für die Freizeitfischerei in den eingerichteten IHN-Sperrzonen gelockert. Anglerinnen und Angler dürfen ihren Fang wieder für den eigenen Verzehr nutzen.

Seit zwei Monaten ist es in einigen Teilen des Landes schwierig, angeln zu gehen, weil die Lebensmittelbehörde (fødevarestyrelsen) unmittelbar nach dem Ausbruch der Fischkrankheit IHN in Teichwirtschaften in Jütland spezielle Sperrzonen eingerichtet hat.

In den IHN-Sperrzonen ist es seither verboten, Fische zu entnehmen, und die Angler müssen nach dem Angeln in den Zonen die gesamte Ausrüstung desinfizieren. Doch nun soll das Mitnahmeverbot gelockert werden. Das geht aus einer Pressemitteilung der Lebensmittelbehörde hervor.

Wichtig: Sportfischer, die in Flüssen und Seen in den IHN-Zonen angeln, müssen ihre Fische zu Hause ausnehmen. „Anglerinnen und Angler dürfen ab Sonnabend wieder ihre wild gefangenen Fische aus den Sperrzonen mitnehmen, sofern sie dafür sorgen, dass die Fische zu Hause gereinigt werden, sodass das Spülwasser in die Kanalisation abgeleitet wird. Außerdem müssen sie sicherstellen, dass alle Fischabfälle als Restmüll entsorgt, also verbrannt werden“, so Tim Petersen, stellvertretender Leiter der Lebensmittelbehörde, in der Pressemitteilung.

Restriktionen für Put-&-Take-Seen bleiben bestehen

Achtung: Die Lockerung der Sperrzonen gilt nur für Fische, die in Seen und Flüssen gefangen werden. Für Unternehmen, die sogenannte Put-&-Take-Seen betreiben, gelten die gleichen Einschränkungen wie bisher. Das Entnehmen von Fischen aus Put-&-Take-Seen in den Sperrzonen bleibt verboten.

Karte der Lebensmittelbehörde mit Schutzzonen um Fischzuchtbetriebe mit IHN-Infektion (rot markiert) Foto: Fødevarestyrelsen

„Wir sind sehr erfreut über die starke Unterstützung, die wir von den Anglerinnen und Anglern und ihren Verbänden erhalten haben und danken ihnen für ihre Mitarbeit. Der dänische Sportfischerverband hat uns gefragt, ob wir die Regeln für das Fischen in den Sperrzonen lockern können, und wir haben jetzt das Ergebnis einer konkreten Risikobewertung. Es zeigt, dass wir eine Grundlage haben, die Regeln zu lockern, weil das Risiko der Verbreitung von Infektionen als minimal eingeschätzt wird, solange die Fischer die wenigen, einfachen Anforderungen befolgen“, so Tim Petersen.

Die Vorschrift, dass Angler ihre Ausrüstung nach dem Benutzen in den Sperrzonen desinfizieren müssen, bleibt bestehen.

IHN steht für infektiöse hämatopoetische Nekrose. Das IHN-Virus ist für Fische meist tödlich, aber für den Menschen harmlos.

 

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