Reisebeschränkungen

14-tägige Quarantäne nach Sommerferien im Ausland

14-tägige Quarantäne nach Sommerferien im Ausland

14-tägige Quarantäne nach Sommerferien im Ausland

Apenrade/Kopenhagen
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Die beliebtesten Reiseziele der Dänen liegen im Süden. Spanien gehört dabei zu den Topfavoriten. Foto: Federico Giampieri/Unsplash

Arbeitnehmer, die in diesem Sommer Urlaub im Süden machen wollen, riskieren, ohne Gehaltsfortzahlung für 14 Tage in Quarantäne geschickt zu werden. Im schlimmsten Fall droht der Verlust des Arbeitsplatzes.

Spanien, Italien oder Griechenland – die beliebtesten Reiseziele der Dänen liegen im Süden. Die zuletzt in Kraft getretenen weiteren Lockerungen der coronabedingten Beschränkungen mögen bei so manchem die Lust auf einen Sommerurlaub in einem der südlichen Länder geweckt haben, zumal Deutschland weitere Lockerungen seiner Reisebeschränkungen ab Mitte Juni in Aussicht gestellt hat. In Dänemark gelten jedoch andere Reiseregeln.

Und diese sollten bei der Planung des diesjährigen Sommerurlaubs unbedingt beachtet werden. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert, für 14 Tage in Quarantäne ohne Lohnausgleich geschickt zu werden, oder im schlimmsten Fall gleich ganz seinen Job zu verlieren.

Quarantäne wahrscheinlich

Darauf weist die Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst, FOA, hin. In einem auf Facebook veröffentlichten Eintrag gibt die Gewerkschaft einen kurzen Überblick über die geltenden Regeln für öffentliche Angestellte und beantwortet die Frage „Muss ich nach meiner Rückkehr aus dem Ausland in Quarantäne?“ mit „Ja – vermutlich“.

Zudem müsse der Arbeitgeber für die Dauer der Quarantäne kein Gehalt zahlen, sofern es sich um eine private Reise handelt. Mit anderen Worten muss der Arbeitnehmer selbst für finanzielle Einbußen während der vierzehntägigen Quarantänefrist aufkommen.

 
 

Arbeitsrechtliche Konsequenzen möglich

Doch damit nicht genug. Eine Ferienreise ins Ausland zum jetzigen Zeitpunkt kann auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, wie die Chefjuristin der Gewerkschaft FOA, Ettie Trier Petersen, erläutert: „Wer entgegen der Empfehlung des Außenministeriums in andere Länder als Deutschland, Norwegen oder Island reist, geht das Risiko ein, dass dies als Verletzung des Arbeitsverhältnisses betrachtet wird“.

Dies gelte dann, wenn man nach Ende seiner Ferien nicht an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann, da man zunächst entsprechend den geltenden Richtlinien in eine 14-tägigie Quarantäne gehen muss. Auf der Internetseite des Außenministeriums heißt es dazu, dass Bürger, die von einer Auslandsreise zurück nach Dänemark kommen, mit Nachdruck dazu aufgefordert werden, sich für zwei Wochen zu Hause aufzuhalten. Ausgenommen hiervon sind ab dem 15. Juni Reisende, die aus Deutschland, Norwegen oder Island zurück nach Dänemark kommen.

Tests nur für Geschäftsreisende

Zwar besteht inzwischen die Möglichkeit, dass man nach seiner Rückkehr einen Corona-Test machen kann, doch gilt dies nur für Geschäftsreisen.

Wer sich für Ferien in einem der drei Länder – Deutschland, Norwegen, Island – entscheidet, sollte des Weiteren darauf achten, dichtbesiedelte Gebiete zu meiden. Konkret sollen laut den Reisehinweisen des Außenministeriums Gegenden mit mehr als 750.000 Einwohnern gemieden werden. Unter den drei Ausnahmeländern erreichen nur die deutschen Städte Berlin, Hamburg, München, Frankfurt und Köln diese Bevölkerungszahl.

Vereinbarung am besten vorab treffen

Die Gewerkschaft FOA empfiehlt insbesondere Angestellten im Gesundheitswesen, der Altenpflege sowie im Bereich der sozialen Fürsorge vor Antritt der Ferien ihren Arbeitgeber zu kontaktieren, um eine Vereinbarung zu treffen, wie die Arbeit nach dem Urlaub wieder aufgenommen werden kann.

Auf der Internetseite des Verbandes der Kommunen, Kommunernes Landsforening (KL), heißt es dazu als Antwort auf die Frage, ob ein Mitarbeiter Recht auf Lohnfortzahlung hat, wenn er aufgrund der 14-tägigen Quarantänefrist nicht an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann:

„Ein Mitarbeiter, der entgegen der Empfehlungen des Außenministeriums eine nicht notwendige Reise unternommen hat und deshalb für 14 Tage zu Hause bleiben muss, hat nach einer solchen Auslandsreise für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, es sei denn, es ist möglich, die Arbeitsaufgaben von zu Hause aus lösen zu können.“

Regelung in den nordschleswigschen Kommunen

Die Kommunen Sonderburg, Tondern und Hadersleben haben auf Empfehlung von Kommunernes Landsforening bereits beschlossen, Mitarbeiter, die nicht den Reisehinweisen des dänischen Außenministeriums folgen, in Quarantäne zu schicken. In Apenrade hat die Kommune auf ihrer Sitzung am Dienstag noch keinen Entschluss gefasst. Dies wird nach Auskunft des Apenrader Stabsdirektors Søren Lorenzen erst am Freitag geschehen. Lorenzen verweist jedoch auf die Richtlinien und Empfehlungen der Regierung.

Auch für privat Beschäftigte drohen Konsequenzen

Auf dem privaten Arbeitsmarkt sind die Regeln noch nicht so eindeutig wie im öffentlichen Dienst, berichtet „Flensborg Avis“. „Wenn ein Mitarbeiter in ein Land reist, das von den Reisehinweisen nicht umfasst ist, besteht kein rechtlicher Zweifel, dass der Betreffende sich dem Risiko aussetzt, nicht zur Arbeit erscheinen und keinen Lohn beziehen zu können“, sagt Flemming Dreesen, Jurist beim Arbeitgeberverband  Dansk Arbejdsgiverforening. Er appelliert an das Verantwortungsbewusstsein, die Infektionsrate in Dänemark niedrig zu halten.

Das dänische Außenministerium macht im Übrigen darauf aufmerksam, dass man während seiner Auslandsreise stets auf seine persönliche Sicherheit achten und sich über die neuesten Reisehinweise des betreffenden Landes auf dem Laufenden halten sollte.

Reisehinweise des dänischen Außenministeriums

 

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde um 17:19 Uhr um den vorletzten Absatz und den Hinweis auf die Privatwirtschaft ergänzt.

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