Flaggendiskussion
Flagge zeigen? BDN-Chef hält Touristenerlaubnis für sinnvoll
Flagge zeigen? BDN-Chef hält Touristenerlaubnis für sinnvoll
Flagge zeigen? BDN-Chef hält Touristenerlaubnis für sinnvoll
Die deutsche Minderheit in Dänemark darf die deutsche Flagge in der Regel nur hissen, wenn ein entsprechender Antrag dafür bewilligt wurde. Der Hauptvorsitzende der Minderheitenorganisation favorisiert eine pragmatische Lösung innerhalb geltender Rahmen.
Muss die deutsche Minderheit auch in Zukunft jedes Mal einen Antrag bei der Polizei einreichen, damit man zu bestimmten Anlässen eine deutsche Flagge hissen darf? Die Diskussion darüber hat in der vergangenen Woche die Gemüter erhitzt.
„Ich denke dabei auch an die Polizei. Jedes Mal, wenn wir einen Antrag einreichen, muss dieser von der Polizei bearbeitet werden. Und wir haben noch nie ein Nein erhalten. Könnte die Polizei ihre Zeit also nicht lieber mit was anderem verbringen?“ fragt Jürgensen.
Anlass zur Diskussion über das Hissen der deutschen Flagge war ein Artikel im Magazin „Grænsen“, in dem sich zwei Mitglieder des parlamentarischen Südschleswig-Ausschusses zum Thema äußerte. Kurz darauf titelte die Tageszeitung Politiken, dass die Minderheit fordere, die strikten Vorschriften abzuändern.
Man stelle keineswegs Forderungen
Man stelle keineswegs Forderungen, stellte Hinrich Jürgensen als Hauptvorsitzende der deutschen Minderheitenorganisation daraufhin richtig. Er habe auf Anfrage der Zeitung Interesse an einer Sondergenehmigung gezeigt und mitgeteilt, dass eine solche Regel für Institutionen der Minderheit sicher sinnvoll sei. Daraus seien Schlagzeilen entstanden, die den Eindruck erweckten, die Minderheit fordere offensiv eine neue Regel ein.
Man plane keine konkreten Schritte in dieser Angelegenheit. „Im neuen Kontaktausschuss ist das Thema gut aufgehoben, und beim nächsten Treffen mit der Polizei kann man das Thema auch mal ansprechen“, sagt Jürgensen.
Möglich wäre, dass die Minderheit für ausgewählte Institutionen ebenso eine Sondergenehmigung erhält wie diverse Hotels und Konferenzzentren im Land, die internationale Flaggen aufhissen dürfen.
„Ich könnte mir als Lösung gut vorstellen, dass unsere Institutionen jene sogenannte Touristenerlaubnis erhalten, die mehrere Hotels im Land haben“, so Jürgensen.
Das Haus Nordschleswig in Apenrade als Hauptgeschäftsstelle der Minderheitenorganisation besitzt eine solche Genehmigung bereits. Jürgensen hofft, dass auch andere Häuser der Minderheit eine solche erhalten. Denn das bisherige Prozedere ist umständlich und langsam – aktuell können 14 Tage vergehen, bis der bei der Polizei eingereichte Antrag bewilligt wird.
Jedes Mal ein schriftlicher Antrag
Früher, so Jürgensen, habe man einfach bei der Polizei anrufen können. Heute müsse man jedes Mal einen schriftlichen Antrag stellen.
Der Vorsitzende der Nordischen Flaggengesellschaft („Nordisk Flagselskab), Anton Phil, hält eine sogenannte Touristengenehmigung für eine vernünftige Lösung. „Wenn Hotels und Konferenzzentren eine dauerhafte Erlaubnis von der Polizei erhalten können, dann sollten die deutschen Heimatvereine eine solche Erlaubnis ebenfalls für ihre wichtigsten Institutionen erhalten können“, so Phil in Kristelig Dagbladet.