Corona-Maßnahmen
Ausnahmen von Test und Quarantäne im Grenzland
Ausnahmen von Test und Quarantäne im Grenzland
Ausnahmen von Test und Quarantäne im Grenzland
Seit Sonntag gelten strengere Regeln für Tests und Quarantäne bei der Einreisen nach Dänemark. Für Bewohner des Grenzlandes gibt es eine Reihe von Ausnahmen.
Bei der Einreise nach Dänemark muss man einen Coronatest machen lassen und sich zehn Tage in Quarantäne begeben. Für das Grenzland gibt es eine Reihe von Ausnahmen, die nach Aussage der Regierung Rücksicht auf den Alltag hier nehmen sollen.
Die Regeln sind jedoch umfassend. Wir versuchen, hier Überblick zu schaffen.
Grundsätzlich gilt, dass alle Personen die einreisen einen maximal 24 Stunden alten Coronatest nachweisen müssen. Spätestens nach 24 Stunden muss man einen weiteren Test machen lassen. Man muss sich in eine zehntägige Quarantäne begeben, kann sich jedoch nach vier Tagen freitesten lassen. Diese Regeln gelten sowohl für Personen mit Wohnsitz in Dänemark als auch für Personen mit Wohnsitz im Ausland.
Grenzpendler, die südlich der Grenze arbeiten, sind jedoch von diesen Regeln ausgenommen. Sie müssen jedoch einen maximal sieben Tage alten negativen PCR-Test nachweisen. Der Test kann jedoch durch eine überstandene Corona-Infektion ersetzt werden.
Ausnahmen für SH
Für Pendler südlich der Grenze gilt eine entsprechende Ausnahme: Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen zur Arbeit nach Dänemark einreisen. Auch hier muss man einen wöchentlichen Test oder eine überstandene Infektion nachweisen. Hier muss man jedoch beachten, dass man ausschließlich seine Arbeit ausüben darf und dann direkt wieder nach Hause fahren muss.
Wer in Schleswig-Holstein wohnt, darf ebenfalls sein Kind in der Schule oder im Kindergarten in Dänemark abgeben. Auch sind von hier aus Besuche bei nahen Verwandten oder bei einem Trennungskind unter den entsprechenden Bedingungen gestattet. Bleibt man mehrere Tage, muss man sich zwischen den Besuchen in Isolation begeben.
Besuche in SH
Wer in Dänemark wohnt, darf nach einem Besuch bei Verwandten oder seinem Kind wieder einreisen ohne in Quarantäne zu müssen.
Eine Ausnahme gibt es auch für Dänen, die aus anderen Gründen regelmäßig über die Grenze müssen. Wer innerhalb der vergangenen 30 Tage sechsmal eingereist ist, muss nicht in Quarantäne. Man ist jedoch nicht von der Testpflicht ausgenommen.
Kinder unter 15 Jahren sind von der Quarantänepflicht ausgenommen und müssen nach der Einreise keinen Test machen lassen. Von einem Test vor der Einreise sind Kinder unter 13 Jahren befreit.
Die wichtigsten Ausnahmen im Überblick
Der Artikel ist am 9. Februar aktualisiert worden. Die Ausnahmen für Kinder sind präzisiert worden.