Justiz

Ausschluss vom Nachtleben für verurteilte Gewalttäter

Ausschluss vom Nachtleben für verurteilte Gewalttäter

Ausschluss vom Nachtleben für verurteilte Gewalttäter

Ritzau/nb
Kopenhagen/Nordschleswig
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Wegen Gewaltdelikten verurteilte Personen können ab Juli für bis zu zwei Jahre vom Nachtleben ausgeschlossen werden. Foto: Ólafur Steinar Rye Gestsson/Ritzau Scanpix

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Personen, die wegen Gewalt im Nachtleben verurteilt sind, können bis zu zwei Jahre lang davon ausgeschlossen werden.

Zum 1. Juli treten neue Regeln in Kraft, die es ermöglichen, Personen, die wegen Gewaltdelikten im Nachtleben verurteilt wurden, den Zutritt zu Bars und Restaurants für zwei Jahre zu verbieten.

Das Folketing hat am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzesentwurf gebilligt.

Das Gesetz ermöglicht es, ein generelles Verbot gegen Verurteilte auszusprechen, sich nachts in Bars oder Restaurants, in denen Alkohol ausgeschenkt wird, aufzuhalten oder sich dort hinzubegeben.

Landesweiter Ausschluss vom Nachtleben möglich

Dem Justizministerium zufolge kann der Verurteilte vom Nachtleben im ganzen Land ausgeschlossen werden. Es ist somit keine Voraussetzung, dass das Gewaltdelikt in einem Gastronomiebetrieb verübt wurde. Auch Gewalt im Nachtleben auf öffentlichen Straßen oder Plätzen kann für einen Ausschluss in Betracht kommen.

Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Tat an einem frühen Morgen begangen wurde, nachdem der Täter auf dem Nachhauseweg von einer Bar, einem Nachtclub oder ähnlichem ist, wie aus dem Gesetz hervorgeht.

10.000 Kronen Strafe oder Gefängnis bei Verstoß

Die Polizei kann außerdem selbst Zonen definieren, in die der Verurteilte nicht kommen darf. Das kann die Jomfu Ane Gade in Aalborg oder Kødbyen in Kopenhagen (København) sein.

Sollte der Verurteilte gegen das Verbot verstoßen, droht eine Strafe über 10.000 Kronen. Im Wiederholungsfall kann es für 30 Tage Gefängnis geben.

Polizei kann Wertgegenstände konfiszieren

Außerdem kann die Polizei den betroffenen Personen, die gegen das Verbot verstoßen, teure Jacken, Uhren, Mobiltelefone und andere wertvolle Gegenstände abnehmen, sofern sie offene Rechnungen gegenüber der öffentlichen Hand haben.

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