Covid-19-Maßnahmen

Gesellschaftsbedrohende Krankheit: Corona-Pass ab Freitag

Gesellschaftsbedrohende Krankheit: Corona-Pass ab Freitag

Gesellschaftsbedrohende Krankheit: Corona-Pass ab Freitag

Ritzau/nb
Kopenhagen
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Unter anderem aus Sorge vor einer Überlastung der Krankenhäuser soll Covid-19 erneut als gesellschaftsbedrohende Krankheit eingestuft werden. Foto: Ole Michel

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Der Epidemieausschuss des Folketings hat die Pläne der Regierung, Covid-19 wieder als gesellschaftsbedrohende Krankheit einzustufen, gebilligt. Die Einstufung soll in der Nacht von Donnerstag auf Freitag in Kraft treten, soll allerdings zunächst nur für einen Monat gelten. Damit kann die Regierung erneut Beschränkungen einführen.

Covid-19 wird erneut als gesellschaftsbedrohende Krankheit eingestuft.

Diesen Beschluss hat eine breite Mehrheit im Epidemieausschuss des Folketings auf einem Treffen am Dienstagabend gefällt, wie Gesundheitsminister Magnus Heunicke (Soz.) unmittelbar nach dem Treffen mitteilte.

Einstufung soll in der Nacht von Donnerstag auf Freitag in Kraft treten

„Wir streben momentan an, dass die Einstufung um Mitternacht in der Nacht von Donnerstag auf Freitag in Kraft treten kann“, sagt Magnus Heunicke.

Der Nachrichtenagentur „Ritzau“ zufolge soll die Einstufung von Covid-19 als gesellschaftsbedrohende Krankheit zunächst nur für einen Monat gelten.

Die Regierung hatte „Berlingske“ zufolge hingegen auf eine Dauer von vier Monaten gedrängt. Dafür gab es im Epidemieausschuss jedoch keine Mehrheit.

Regierung kann damit Corona-Pass wieder einführen

Damit können innerhalb kurzer Zeit Maßnahmen wie beispielsweise der Corona-Pass wieder eingeführt werden. Dazu müssen nach Aussage des Gesundheitsministers die Ressortministerien jeweils einzeln die Genehmigung vom Epidemieausschuss einholen, damit der Corona-Pass in dem für das Ministerium zuständigen Bereich in Kraft treten kann.

Hier wird der Corona-Pass wieder verpflichtend:

  • Besuche in Krankenhäusern
  • Innengastronomie
  • Nachtleben
  • Veranstaltungen und Aktivitäten in geschlossenen Räumen mit mehr als 200 Personen und Veranstaltungen sowie Aktivitäten im Freien mit mehr als 2.000 Personen. Dies gilt zum Beispiel für folgende gewerbliche Bereiche: Spaßbäder, Indoor-Spielplätze, Vergnügungsparks, Spielhallen und Casinos, Konferenzen, Vorträge, Messen und Tierschauen.
  • Museen
  • Beerdigungen, Taufen und Gottesdienste mit mehr als 200 Plätzen

Quelle: Gesundheitsminister Magnus Heunicke (Soz.), Gewerbeministerium, DR

Der Gesundheitsminister hat demnach bereits die Genehmigung dafür erhalten, den Corona-Pass im Krankenhauswesen wieder einzuführen.

Die Regierung möchte zudem, dass der Corona-Pass unter anderem auch in Restaurants, Nachtclubs, Altenheimen und bei größeren Veranstaltungen wieder verpflichtend wird. Eine detaillierte Bekanntgabe, wo der Pass in Zukunft überall vorgezeigt werden muss, steht noch aus. 

Stützparteien haben Mehrheit im Epidemieausschuss

Wenn eine Krankheit als gesellschaftsbedrohend eingestuft wird, kann die Regierung Beschränkungen mit Ausgangspunkt im Epidemiegesetz erlassen und braucht dazu nicht die Unterstützung des Folketings einzuholen.

Sämtliche Restriktionen setzen jedoch voraus, dass sich im Epidemieausschuss des Folketings keine Mehrheit dagegen ausspricht. Der Ausschuss besteht aus 21 Folketingsabgeordneten. Die Sozialdemokraten, die Sozialistische Volkspartei und die Radikalen nehmen 11 der Plätze ein. Sofern sich drei Parteien über bestimmte Maßnahmen einig sind, kann es deshalb keine Mehrheit geben, die sich gegen die Pläne ausspricht.

Covid-19 war bereits vom 10. März bis zum 10. September als gesellschaftsbedrohend eingestuft worden.

Der Artikel wurde um am 10. November um weitere Informationen zu möglichen Orten für den Corona-Pass ergänzt.

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