Coronavirus

Behandlungsgarantie tritt am Freitag wieder in Kraft

Behandlungsgarantie tritt am Freitag wieder in Kraft

Behandlungsgarantie tritt am Freitag wieder in Kraft

Ritzau/nb
Kopenhagen
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Die Regierung hat entsprechend der Empfehlung der Gesundheitsbehörde entschieden, die Behandlungsgarantie eher als ursprünglich geplant wieder einzuführen, wie Gesundheitsminister Magnus Heunicke (Soz.) in einer Pressemitteilung schreibt. (Archivfoto) Foto: Mads Claus Rasmussen/Ritzau Scanpix

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Die Regierung hat beschlossen, dass Patientinnen und Patienten innerhalb von 30 Tagen nach einer Überweisung durch die Hausärztin oder den Hausarzt das Recht auf eine krankenhausärztliche Behandlung haben.

Die Regierung führt die Garantie für eine Untersuchung und Behandlung von Personen, die auf ärztliche Empfehlung hin eine Überweisung ins Krankenhaus bekommen haben, ab Freitag, 21. Januar, wieder ein.

Das teilt das Gesundheitsministerium mit.

Die Garantie wird wieder eingeführt, nachdem die Gesundheitsbehörde am Dienstag zu der Einschätzung gekommen ist, dass dies gesundheitlich verantwortbar ist.

„Die Gesundheitsbehörde ist zu der Bewertung gekommen, dass es gesundheitlich verantwortbar ist, so bald wie möglich die momentane Suspendierung der Untersuchungs- und Behandlungsrechte aufzuheben. Deshalb haben wir entschieden, die Wiedereinführung der Patientinnen- und Patientenrechte vorzuziehen, sodass sie bereits am Freitag, 21. Januar, in Kraft treten“, sagt Gesundheitsminister Magnus Heunicke (Soz.).

Ursprünglich Aufschiebung bis 30. Januar

Ursprünglich sollte die Aufschiebung der Behandlungsgarantie noch bis zum 30. Januar gelten.

Sie sichert Personen, die von ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt eine Überweisung ausgestellt bekommen, innerhalb von 30 Tagen das Recht auf die Stellung einer Diagnose oder die Ausarbeitung eines Planes für den weiteren Untersuchungsverlauf zu.

Vom Zeitpunkt der Untersuchung hat man innerhalb von 30 Tagen das Recht auf eine Behandlung. Wenn das öffentliche Gesundheitswesen dies nicht leisten kann, hat man das Recht, in einem Privatkrankenhaus behandelt zu werden.

Aussetzung seit dem 3. Januar

Die Untersuchungs- und Behandlungsgarantie ist seit dem 3. Januar ausgesetzt, nachdem eine Mehrzahl im Folketing am 21. Dezember dafür gestimmt hatte.

Am Dienstag wurden 33.493 Corona-Neuinfektionen registriert. Dies ist die höchste Anzahl seit Ausbruch der Pandemie. Ungeachtet dessen ist der Gesundheitsminister der Auffassung, es sei vernünftig, die Patientinnen- und Patientenrechte wieder einzuführen.

„Obwohl wir hohe Infektionszahlen haben, ist die Anzahl der ins Krankenhaus eingewiesenen Personen nicht im gleichen Maße gestiegen, und auf den Intensivstationen konnten wir einen Rückgang beobachten. Deshalb ist es erfreulich, dass wir die Patientinnen- und Patientenrechte jetzt wieder einführen können“, so Heunicke.

Kritik von Ärzteverband

Der Ärzteverband ist der Auffassung, dass die Wiedereinführung der Behandlungsgarantie zu einem paradoxen Zeitpunkt erfolgt.

„Wir haben rekordviele Infizierte und sehen zudem eine weitreichende Zahl an Corona-Fällen unter dem Personal, sodass wir täglich Stellung zu der Frage nehmen müssen, ob wir überhaupt alle Aufgaben bewältigen können“, sagt Camilla Rathcke, Vorsitzende des Ärzteverbandes.

Sie sieht die Krankenhäuser deshalb vor massive Herausforderungen gestellt.

„Wir werden durch diesen Beschluss in hohem Maße herausgefordert. Auch wir möchten die Patientinnen und Patienten gerne so schnell behandeln wie nur möglich. Aber solange es uns schwerfällt, den Alltag überhaupt zu bewältigen, kann es schwierig sein, auch noch Garantieverpflichtungen einzuhalten“, sagt sie.

Der Artikel wurde um 20.15 Uhr um eine Stellungnahme des Ärzteverbandes ergänzt.

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