Geplante Gesetzesänderung

47 Jahre bis zur vollen Folkepension

47 Jahre bis zur vollen Folkepension

47 Jahre bis zur vollen Folkepension

Apenrade/Aabenraa
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Foto: dpa

Die von Regierung und DF geplante Änderung des Pensionsgesetzes hat drastische Folgen – auch für Grenzpendler und Einwanderer. Das Regionskontor rät zur privaten Alterssicherung.

Pensionsreform: Staat spart künftig Milliarden

Aufgrund der Übergangsfrist bis 2025 werden die Minderausgaben  beim Staat erst nach vielen Jahren zu Buche schlagen.

Voll wirksam wird die Reform für Pensionäre in den Jahren um 2045. Berührt werden dann jährlich laut Beschäftigungsministerium 93.000 Personen.

2020 spart die Staatskasse erst 5,3 Milliarden Kronen ein.

2045 wird die Entlastung der Staatskasse bei 470 Milliarden Kronen liegen.
Das neue Gesetz sieht vor, dass volle Folketingsansprüche nach 9/10 der „optjeningsperiode“ ab 15. Lebensjahr  erreicht werden. 
 

Das Beschäftigungsministerium hat kürzlich den Gesetzesentwurf zur Reform des Pensionsgesetzes vorgelegt. In einer Pressemitteilung des Ministeriums heißt es, dass mit dem Gesetz  die Bürger dazu veranlasst werden sollen, länger berufstätig zu bleiben  – als Konsequenz der steigenden Ruhestandsgrenzen und des steigenden Lebensalters der Menschen.

Vorgesehen ist, dass künftig  erst nach 47 Jahren Aufenthalt in Dänemark  nach dem 15. Lebensjahr oder nach nach 47 Jahren Berufstätigkeit  in Dänemark als Grenzpendler ein Anspruch auf Zahlung des  vollen Satzes der Folkepension besteht. Bisher reichten 40 Jahre Aufenthalt oder Berufstätigkeit aus. 

Eine ähnliche Verschärfung ist vorgesehen bei Zuteilung von Frühpensionen und Zusatzleistungen wie dem „Ældrecheck“. 

Wer zu spät kommt, schafft es nicht mehr

Betroffen von der Reform werden beispielsweise auch Personen, die  erst mit 35 Jahren nach Dänemark ziehen und berufstätig werden. Sie schaffen es nicht mehr, Anspruch auf volle Folkepension zu erwerben. Ebenso ergeht es Grenzpendlern. Nachteilig können für Dänen somit auch langjährige Berufstätigkeiten im Ausland sein. 

Das „Kleingedruckte“ im Gesetzesvorschlag weist allerdings darauf  hin, dass es lange Übergangsfristen gibt. Wer aktuell nur noch wenige Jahre bis zum Erreichen des Pensionsalters, spätestens am 1. Juli 2025, bekommt noch nach 40 Jahren die volle Folkepension. 

Regionskontor ist wachsam

Der Leiter des deutsch-dänischen Regionskontors in Pattburg, Peter Hansen, unterstreicht, dass der Erwerb einer Altersversorung durch Aufenthalt in Dänemark sich beispielsweise deutlich von Erwerb von Versorgungsansprüchen in Deutschland unterscheide. Er berichtet, dass man im Infocenter Grenze gegenüber den sich abzeichnenden Änderungen sehr aufmerksam sei. „Die Reform wird derzeit erst parlamentarisch beraten“, so Hansen, man werde sehen, wie das Ergebnis aussieht. „Es sind keine Anhörungen vorgesehen“, erläutert er. Allerdings sind bei der Vorbereitung der Reformvorschläge zahlreiche Organisationen zu Rate gezogen worden. 

Vorgesehen sind gesonderte Regelungen für EU-Bürger, die in Dänemark ansässig sind. Diese können in der Regel bei Einwanderung als Berufstätige auf Renten- oder Pensionsansprüche aus ihren Heimatländern zurückgreifen. Er rät, bei Neuaufnahme einer Arbeit in Dänemark mit privater Alterssicherung vorzusorgen, wenn  wegen fortgeschrittenen Alters künftig z. B. nur noch ein Anspruch von zwei Dritteln des Folkepensionssatzes erworben werden kann.

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