Grenzkontrollen

Reichspolizei bestätigt Austausch von Halterdaten auf europäischer Ebene

Reichspolizei bestätigt Austausch von Halterdaten auf europäischer Ebene

Reichspolizei bestätigt europäische Ebene

Kopenhagen/Apenrade
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Hinter vorgehaltener Hand beklagte man sich offenbar in Kopenhagen über mangelnden deutschen Kooperationswillen. Doch ohne Anlass erhält Dänemark keine Halterdaten aus dem EU-Ausland und stellt selbst auch keine Daten ohne Grund bereit. Es gilt eine EU-Vereinbarung. Foto: Michael Bager/Jysk Fynske Medier/Ritzau Scanpix

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Beim Thema Grenzkontrollen hatte die Politik im Wahlkampf offenbar hinter vorgehaltener Hand Zurückhaltung von deutscher Seite beim Datenaustausch beklagt. Nun ergänzt die Reichspolizei ihre Antwort an den „Nordschleswiger" und verweist auf die existierende europäische Regelung, die einen Datenaustausch möglich macht – wenn es einen Grund gibt.

Die dänische Reichspolizei hat in einer Antwort an den „Nordschleswiger“ ihre Antworten zum Austausch von Fahrzeughalterdaten ergänzt. Dänemark stellt anderen EU-Mitgliedsstaaten Daten zur Verfügung, sollte ein konkreter Fall vorliegen.

Hintergrund: Die alte Regierung hatte angekündigt, mehr Nummernschildscanner im Land aufzustellen, um die Sicherheit zu erhöhen. Nummernschildscanner standen als technische Lösung während des jüngsten Wahlkampfes im Raum, die die Grenzkontrollen flüssiger machen sollen. Vor allem in den Sommermonaten kommt es an den östlichen Grenzübergängen des Landes zu langen Staus.

Der ehemalige Chefredakteur des „Nordschleswigers“, Siegfried Matlok, stellte kürzlich fest, dass das Bemerkenswerte an der grenzüberschreitenden Diskussion sei, dass Dänemark einerseits das Recht zur Sicherung der eigenen Staatsgrenze bewahren wolle, andererseits aber eine fehlende Lösung hinter vorgehaltener Hand mit Hinweisen auf deutsche, schleswig-holsteinische Behörden begründe. Sie erschwerten bzw. verhinderten nach Ansicht von Kopenhagen – offenbar– eine Lösung vor allem durch datenschutzrechtliche Bedenken.

Der Datenaustausch ist indes geregelt und zwar auf europäischer Ebene. Darauf hatte bereits das deutsche Kraftfahrtbundesamt (KBA) gegenüber dem „Nordschleswiger“ hingewiesen. Auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz der Bundesrepublik Deutschland betont, ein genereller Austausch ohne Anlass finde nicht statt.

EU regelt den Austausch von Halterdaten

Auf die Frage, aus welchen Ländern die dänische Polizei Halterdaten erhalte, ohne dass der betreffende Fahrer oder die betreffende Fahrerin das Gesetz übertreten habe, verweist die Reichspolizei auf die CBE-Richtlinie der EU aus dem Jahr 2015. Aus dieser geht laut Reichspolizei hervor, dass jeder Mitgliedsstaat verpflichtet ist, Halterdaten weiterzugeben, wenn es einen entsprechenden groben Verkehrsverstoß gegeben hat. 

Die Reichspolizei kann zudem nach eigener Aussage selbst einer anderen Strafverfolgungsbehörde eines EU-Mitgliedstaates Daten aus dem nationalen dänischen Fahrzeugregister zur Verfügung stellen, wenn Straftaten oder eben Verkehrsregelverstöße vorliegen oder es um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit geht.

Somit stellt Dänemark nicht vorbehaltlos Halterdaten zur Verfügung, noch erhält es derzeit welche ohne entsprechenden Anlass.

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