Deutsch-Dänische Grenze

Grenzkontrollen: 4.597 Personen in zwei Jahren abgewiesen

Grenzkontrollen: 4.597 Personen in zwei Jahren abgewiesen

Grenzkontrollen: 4.597 Personen in zwei Jahren abgewiesen

Pattburg/Padborg
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Foto: dpa

Die Bundespolizei in Flensburg kümmert sich um die Menschen, die von Dänemark an der Grenze abgewiesen werden. Mehr als 4.500 sind es bisher gewesen.

Seit Einführung der Kontrollen an der deutsch-dänischen Grenze sind innerhalb von zwei Jahren  4.597 Personen abgewiesen worden. 

Die Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum zwischen dem 4. Januar 2016 und dem 14. Januar 2018.   Bei stichprobenartigen Kontrollen in Zügen, Bussen und Autos  sowohl an der deutsch-dänischen Landesgrenze als auch an den Fährhäfen in Gedser und Rødby wurden vor allem Syrer an der Einreise gehindert. 

Liste der Nationalitäten

Ihre Zahl lag bei 915, gefolgt von Menschen aus dem Irak (581), Afghanistan (527) und Eritrea (282). Es folgen Bürger aus Somalia (243), Marokko (182), Iran (143), Algerien (103) und 86 Personen, die als staatenlos gelten. Aus Libyen wurden 80 Personen an der Einreise gehindert, aus der Türkei 71 und aus dem Libanon 65. 

Auch auf der Liste der Nationalitäten: 26 Deutsche, 15 Polen, 7 Belgier und 4 Israelis. Ein Sprecher der Reichspolizei konnte auf Anfrage nicht sagen, warum und in welchen Fällen europäische Bürger an der Einreise nach Dänemark gehindert werden. 

„In der Regel ist es aber nicht der vergessene Pass“, so ein Sprecher der obersten dänischen Polizeibehörde. Und was passiert mit all den abgewiesenen Personen an der Grenze? Der Nordschleswiger hat bei der Bundespolizei in Flensburg nachgefragt. 

Bundespolizei übernimmt

„In den allermeisten Fällen werden wir von den dänischen Kollegen benachrichtigt“, sagt Hanspeter Schwartz, Pressesprecher der Bundespolizei in Flensburg. „Dann fährt eine Streife von uns raus zur Übergabe, wie wir es nennen. Wir nehmen diese Person dann in unsere Obhut. Wenn die Person keinerlei Papiere vorweisen kann, gilt es für uns, rauszufinden, wen wir haben. Wir müssen aus einem Unbekannten einen Bekannten machen“, so Schwartz.  

Durch Untersuchungen und Nachforschungen wird die Personalie geklärt. Ist die Person nicht aufenthaltsberechtigt in Deutschland, wird Strafanzeige erstellt. 

„Es gibt verschiedene Prozedere, je nachdem, wen wir vor uns haben und ob es bereits einen Aufenthaltstitel gibt“, so Schwartz. Die Aufgabe der Bundespolizei ist es, die Personen der Ausländerbehörde zu überliefern. „Oft fahren wir mit der Person dann zum Bahnhof, kaufen ein Ticket, und der Betreffende fährt nach Neumünster, entweder in die Erstaufnahme oder in eine andere Einrichtung“, erläutert Schwartz. 

EU-Bürger genießen Freizügigkeit

Europäische Bürger dürften aufgrund der Freizügigkeit natürlich eigene Wege gehen, wenn sie von Dänemark an der Einreise gehindert werden. 

„Aber in den allermeisten Fällen fahren wir  nach dem Anruf der Kollegen aus Dänemark an die Grenze und stellen die Personalien fest. Man kann also schon sagen, dass die Bundespolizei mit den abgewiesenen Personen jede Menge zu tun hat“, so Schwartz.

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