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Region Süddänemark ab Sonntag kein Risikogebiet mehr

Region Süddänemark ab Sonntag kein Risikogebiet mehr

Region Süddänemark ab Sonntag kein Risikogebiet mehr

Berlin
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Urlauberinnen und Urlaubern wird ein Ferienaufenthalt zum Beispiel auf Röm leichter gemacht. Foto: Archiv: Karin Riggelsen

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Das Robert-Koch-Institut stuft Süddänemark nicht mehr als Risikogebiet ein. Das hat für Ferienhausgäste Vorteile bei der Rückreise nach Deutschland.

Das Robert-Koch-Institut hat am Freitag die Liste der Risikogebiete aktualisiert. Ab Sonntag wird die Region Süddänemark nicht mehr als solches eingestuft. Das bringt Lockerungen zum Beispiel für Urlauberinnen und Urlauber bei der Rückreise nach Deutschland mit sich.

Wer von dort auf dem Landweg nach Deutschland kommt, muss künftig keinerlei Einreisebeschränkungen wegen Corona mehr beachten. Die Regeln für Flugreisende bleiben allerdings bestehen: Jeder, der mit dem Flugzeug einreist, egal ob aus einem Risikogebiet oder nicht, muss vor dem Abflug ein negatives Testergebnis, einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.

Restliches Dänemark weiterhin Risikogebiet

Die anderen Teile Dänemarks werden weiterhin als Risikogebiet deklariert. Dies bedeutet, dass Reisende aus Dänemark (außer aus Süddänemark) bei der Einreise nach Deutschland:

  • sich vorab über www.einreiseanmeldung.de anmelden und einen Nachweis hierüber mit sich führen (Anmeldepflicht) müssen,
  • bei der Einreise per Flugzeug bereits vor Abflug einen Nachweis, der nicht älter als 48 Stunden ist, darüber haben, dass sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind (Nachweispflicht),
  • oder, sofern sie von einer Corona-Infektion genesen sind, bei der Einreise per Flugzeug einen positiven Corona-Test vorlegen, wenn dieser Test zwischen 14 Tagen und acht Wochen alt ist
  • innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise nachweisen, dass sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Dies kann anhand eines negativen Testnachweises, eines Genesenennachweises oder eines Impfnachweises erfolgen.
  • sich nach der Einreise in Deutschland an ihren Zielort begeben und
  • sich dort häuslich für 10 Tage in Quarantäne begeben (Absonderungspflicht).
  • Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden bzw. muss nicht angetreten werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die Quarantäne kann jeweils ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden.
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