Coronavirus

Corona: Einreisen nach Dänemark

Corona: Einreisen nach Dänemark

Corona: Einreisen nach Dänemark

Nils Baum/shz/dpa
Nordschleswig/Kopenhagen
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„Wir können sehr bald – vielleicht schon morgen, wenn wir unsere Reisehinweise aktualisieren – in eine Situation wie am 13. März kommen, als die ganze Welt orange war“, sagt Erik Brøgger, Direktor im dänischen Außenministerium auf einer Pressekonferenz. Foto: Liselotte Sabroe/Ritzau Scanpix

Seit Sonnabend, 24. Oktober, können Bürger der Bundesrepublik nur mit einem triftigen Grund nach Dänemark einreisen. Wie bereits im Frühjahr gilt Urlaub nicht als triftiger Grund.

Dieser Artikel ist am 29.10. um die Erklärung der „Partnerschaft in Verbindung mit der Einreise“ aktualisiert worden (siehe Linkliste).

Deutschland

Personen mit Wohnsitz in Deutschland dürfen seit dem 29. Oktober, nur mit einem triftigen Grund (anerkendelsesværdigt formål) und einem negativen Corona-Test (PCR), nach Dänemark einreisen, da das Bundesgebiet als Hochrisikogebiet eingestuft wird. Aufgrund der derzeitigen Situation in den Laboren ist solch ein Test schwer zu bekommen.

Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für die Einreise einen Reisepass oder Personalausweis. Personen mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb des Schengen- und EU-/EWS-Raumes benötigen neben einem Reisepass gegebenenfalls auch eine Aufenthaltsgenehmigung.

Schleswig-Holstein

Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein benötigen für eine Einreise ebenfalls einen triftigen Grund oder einen negativen Corona-Test (PCR), der nicht älter als 72 Stunden ist. Aufgrund der derzeitigen Situation in den Laboren ist solch ein Test schwer zu bekommen.

Grenzübergänge

Bislang gibt es keine Hinweise auf die Schließung von Grenzübergängen.

Triftige Gründe

  • Arbeit in Dänemark 
  • Geschäftsreise
  • Gültige Arbeitserlaubnis unter der „Working Holiday“-Regelung
  • Lieferung von Waren oder Dienstleistungen
  • Seemann, Besatzungsmitglied für Flugzeug u. Ä. 
  • Vorstellungsgespräch
  • Studium in Dänemark
  • Ausbildungspraktikum
  • Besuch einer Volkshochschule (højskole)
  • Au Pair
  • Besuch von Eltern, Stiefeltern, Geschwistern, Stiefgeschwistern, Großeltern, Stiefgroßeltern, Kindern, Stiefkindern, Enkeln oder Stiefenkeln
  • Besuch eines festen Partners
  • Einreise mit einem dänischen Partner oder engem Verwandten, der im Ausland lebt
  • Umgangsrecht mit einem minderjährigen Kind in Dänemark
  • Sorgerecht für ein minderjähriges Kind
  • Geburt eines eigenen Kindes
  • Ernste oder kritische Erkrankung eines Partners oder Verwandten
  • Fortlaufende Behandlung im Gesundheitssystem
  • Beerdigung
  • Gerichtsverfahren
  • Anliegen bei Botschaft oder ausländischer Vertretung in Dänemark
  • Eigenes Ferienhaus, Boot oder Dauercampingplatz.

Relevante Dokumentation

Zum Nachweis seines Wohnsitzes sollte neben dem Reisepass oder Personalausweis auch eine relevante offizielle Dokumentation mitgeführt werden, aus der die Adresse einschließlich der Landesangabe hervorgeht.

Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für die Einreise einen Reisepass oder Personalausweis. Personen mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb des Schengen- und EU-/EWS-Raumes benötigen neben einem Reisepass gegebenenfalls auch eine Aufenthaltsgenehmigung.

Quarantäneländer

Personen aus Ländern innerhalb der EU, Schengen, Großbritannien sowie Regionen in Schweden, die nicht die Kriterien des Staatlichen Serum Instituts einhalten, um als „offen“ zu gelten, da diese Länder über eine zu hohe Zahl an Infizierten verfügen, werden als Quarantäneland kategorisiert (orange).

Hochrisikogebiete

Personen aus Hochrisikoländern, die nach Dänemark einreisen wollen, müssen neben einem triftigen Grund auch einen negativen Corona-Test (PCR) vorweisen. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein.

Dänemark zählt Deutschland seit dem 29. Oktober zu einem Hochrisikogebiet. 

Während des Aufenthalts in Dänemark

  • In öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Betreten von Gaststätten müssen Menschen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Seit 29. Oktober gilt die Maskenpflicht auch für Geschäfte, Kinos, Museen und Theater.
  • Restaurants, Cafés und Kneipen müssen um 22 Uhr schließen, Diskotheken bleiben komplett geschlossen. Zu Fremden muss stets ein Abstand von mindestens einem Meter gehalten werden.
  • Der Verkauf von Alkohol nach 22 Uhr ist verboten.
  • Versammlungen mit mehr als 10 Personen sind verboten.
  • Die Polizei kann den Zugang zu hochfrequentierten Orten sperren. 

Quarantäne-Regeln nach Aufenthalt in Dänemark

Urlauber, die aus Dänemark zurück nach Deutschland kommen, müssen sich unter einreiseanmeldung.de registrieren, verpflichtend einen kostenlosen Corona-Test machen und sich daheim isolieren.

Eventuelle Stornogebühren bei Absage der Reise

Liegt das Urlaubsziel in einem Risikogebiet, für das es eine Reisewarnung gibt, oder schließt das Urlaubsland seine Grenze, können Pauschalurlauber ihre Buchung kostenlos stornieren. Wer eine Individualreise gebucht hat, also beispielsweise mit dem eigenen Auto anreist und ein Ferienhaus gemietet hat, hat wegen einer Reisewarnung oder wie jetzt bei Einreisesperre womöglich kein Recht auf eine kostenlose Erstattung der Reisekosten. Hier kommt es auf die jeweiligen Stornobedingungen des Vertrages an.

Die Europäische Verbraucherzentrale empfiehlt, sich schon vor der Buchung über Stornomöglichkeiten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen schlau zu machen.

Quellen: coronasmitte.dk, Statens Serum Institut, Dänisches Außenministerium, shz.de

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