Corona-Maßnahmen

Schleswig-Holstein über entscheidendem Grenzwert

Schleswig-Holstein über entscheidendem Grenzwert

Schleswig-Holstein über entscheidendem Grenzwert

Kopenhagen/Nordschleswig
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Seit dem Wochenende kontrolliert die dänische Polizei wieder genauer an der Grenze. Foto: Karsten Sörensen

Donnerstagnachmittag werden die dänischen Behörden die Reisebestimmungen aktualisieren. Schleswig-Holstein liegt deutlicher über dem Wert, der eine Einstufung als Quarantäneland auslöst.

Der 14-tägige Durchschnitt der wöchentlichen Inzidenz liegt in Schleswig-Holstein am Donnerstag deutlich über dem entscheidenden Grenzwert, der bedeutet, dass die dänischen Behörden eine Region als Quarantäneland einstufen. 

Das zeigt eine Berechnung, die „Der Nordschleswiger“ auf Grundlage von Daten des Robert Koch-Instituts vorgenommen hat. Der wöchentliche Inzidenzwert für Schleswig-Holstein liegt am Donnerstag bei 46,0. Berücksichtigt man den Wert der Vorwoche, ergibt das einen Durchschnittswert von 34,8.

Damit liegt das Bundesland deutlich über dem kritischen Wert von 30, bei dem die dänischen Behörden ein Land oder eine Region als Quarantäneland einstufen.

Diese Einstufung wird am Donnerstag um 16 Uhr aktualisiert.

Einreise nur mit Test oder triftigem Grund

Wird Schleswig-Holstein zum Quarantäneland erklärt, dann rät das Außenministerium von allen nicht notwendigen Reisen in die Region ab.

Inzidenz am Donnerstag

Am Mittwoch hat es in der vergangenen Woche in Schleswig-Holstein 46,0 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gegeben. In der Woche davor lag der Wert am Mittwoch noch bei 23,6.
Da für die Reiseregeln der 14-tägige Durchschnitt entscheidend ist, ergibt sich folgende Berechnung:
46,0 + 23,6 = 69,9. 69,6 ÷ 2 = 34,8.

Eine Einreise aus Schleswig-Holstein kann dann nur mit einem triftigen Grund oder einem negativen Corona-Test stattfinden.

Grenzpendler müssen keinen Corona-Test nachweisen, da eine Arbeit in Dänemark als triftiger Grund gilt. 

Bereits am vergangenen Donnerstag haben die dänischen Behörden das übrige Bundesgebiet als Quarantäneland eingestuft. Von hier ist die Einreise ausschließlich mit einem triftigen Grund möglich.

12.03 um die Information zu Grenzpendlern ergänzt.

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