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Risikogebiet Nordschleswig? Grenzpendler dürften weiter zur Arbeit

Risikogebiet Nordschleswig? Grenzpendler dürften weiter zur Arbeit

Risikogebiet Nordschleswig? Ausnahmen für Grenzpendler

Apenrade/Berlin/Kiel
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Dänemark kontrolliert weiter „stichprobenartig“ die Grenzen mit allzeit bemannten Posten unter anderem in Krusau. Deutschland hat dies nicht vor – auch nicht, sollte Süddänemark zum Risikogebiet werden. (Archivfoto) Foto: Karin Riggelsen

Für den Großraum Kopenhagen gelten derzeit Einreisebeschränkungen nach Deutschland. Im Grenzland würde es Berufspendler nicht treffen – und auch private Grenzübertritte sollen nach Wunsch der Bundesregierung möglich bleiben.

Wegen der steigenden Infektionszahlen hat das deutsche Robert-Koch-Institut die Region Hauptstadt in Dänemark als Risikogebiet eingestuft. Das bedeutet unter anderem, dass sich nach Deutschland Einreisende, die sich in der Region aufgehalten haben, in Quarantäne begeben müssen.

Die Region Süddänemark, zu der die vier Kommunen Nordschleswigs gehören, ist noch kein Risikogebiet. Doch was würde passieren, wenn sich das ändert – und was würde das für die Grenzpendler bedeuten?

Wer arbeitet, darf einreisen

Wer von Nordschleswig nach Deutschland pendelt, muss Stand jetzt keine Grenzkontrollen fürchten und muss nach Auskunft der zuständigen Ministerien auch nicht in Quarantäne.

„Die erneute Anordnung von coronabedingten vorläufigen Binnengrenzkontrollen wird im BMI derzeit nicht erwogen“, so ein Sprecher des Bundesinnenministeriums (BMI) auf Anfrage des „Nordschleswigers“ am Donnerstag und ergänzt: „Die Überwachung der Einhaltung der landesspezifischen Infektionsschutzbestimmungen (u. a. Quarantäne) bei Einreise nach Deutschland aus Risikogebieten obliegt den Gesundheitsbehörden der Länder.“

Zuständig für den Großteil der Berufspendler aus Süddänemark und Nordschleswig wäre hier das Gesundheitsministerium Schleswig-Holsteins. Dessen Pressestelle verweist auf seine jüngst aktualisierten „Hinweise für Einreisende aus dem In- und Ausland“.

Dort heißt es unter anderem, dass „Personen, die täglich oder für bis zu 48 Stunden zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst nach Schleswig-Holstein einreisen“ von den Quarantäne-Regelungen ausgenommen sind. Bedeutet also: Berufs-Grenzpendler haben freie Fahrt, wenn sie nicht aus dem Homeoffice arbeiten können.

Horst Seehofer
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CDU) am Mittwoch in Berlin. Foto: John Macdougall/DPA/Ritzau Scanpix

Bundesregierung will Menschen in Grenzregionen Besuche erleichtern

Ohnehin will die Bundesregierung es den Bundesländern ermöglichen, Sonderregeln für die Grenzregionen einzuführen. Dies geht aus einer aktualisierten Musterverordnung des Bundesinnenministeriums hervor, die laut BMI-Sprecher Anfang Oktober in der neuen Fassung von der Regierung verabschiedet werden soll.

Danach wird es den Bundesländern freigestellt, den Pendelverkehr von Grenzland-Bewohnern von Einreisebeschränkungen auszunehmen und auch private Besuche innerhalb der Grenzregionen, den sogenannten „kleinen Grenzverkehr“, weiter zu ermöglichen.

Neues Online-Portal soll Einreise vereinfachen

Zum 15. Oktober soll überdies eine neue elektronische Einreiseregistrierung in Deutschland online gehen. Damit können sich Reisende aus Risikogebieten per Mausklick in Deutschland für den Grenzübertritt anmelden.

Für Grenzlandbewohner ist das, sollte Schleswig-Holstein die Ausnahmeregelung der neuen Verordnung übernehmen, ohnehin hinfällig. Doch für Reisende aus weiter entfernten Orten soll dies Erleichterungen schaffen – ebenso wie die geplante Teststrategie mit Schnelltests, mit denen Einreisende, gegen die Quarantäne angeordnet wurde, nach fünf Tagen aus der Quarantäne entlassen werden können.      

Wer seine Angaben in dem neuen Portal eingibt, erhält eine Bestätigung, die er bei einer Kontrolle, zum Beispiel am Flughafen, vorzeigen soll. Gleichzeitig gehen die Daten auch an das jeweils zuständige Gesundheitsamt. Wer seiner Verpflichtung zur Anmeldung nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld.

Für Reisende aus der dänischen Hauptstadtregion gilt derzeit, dass, wer nach Deutschland einreist, einen negativen Corona-Test vorlegen muss, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder sich nach der Ankunft in Deutschland innerhalb von 72 Stunden auf eine Corona-Infektion testen lassen muss. Ist das Testergebnis negativ, kann die Quarantäne aufgehoben werden.

 

 

 

 

 

 

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