Grenzkontrollen

Das gilt seit Sonntag bei der Einreise nach Deutschland

Das gilt seit Sonntag bei der Einreise nach Deutschland

Das gilt seit Sonntag bei der Einreise nach Deutschland

Berlin/Nordschleswig
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Seit dem 1. August kann man an der Grenze wieder deutsche Beamte antreffen. Foto: Bundespolizei/Langnau

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Die Bundesregierung führt erneut Stichprobenkontrollen an der Grenze ein.

Ab dem 1. August sollte man sich darauf vorbereiten, dass man sowohl auf dem Weg zum Besuch südlich der Grenze als auch bei der Rückfahrt kontrolliert wird.

Letzteres hat während der gesamten Corona-Krise – und auch davor – gegolten.

Die Kontrollen bei der Einreise nach Deutschland hatte die Bundesregierung am 15. Juni vergangenen Jahres abgeschafft. Ab 1. August wird die Bundespolizei wieder Stichprobenkontrollen durchführen.

Diesen Beschluss hat das deutsche Kabinett im Zuge einer allgemeinen Verschärfung der Einreisebestimmungen getroffen.

Demnach müssen Reisende aus dem gesamten Ausland ab Sonntag entweder einen negativen Test (72 Stunden PCR-Test oder 48 Stunden Antigen-Test), einen vollständigen Impfschutz oder eine Genesung nachweisen. Dies gilt für Dänemark bereits seit vergangenem Sonntag, da die deutschen Behörden zu diesem Zeitpunkt das Königreich mit Ausnahme von Grönland zum Risikogebiet erklärte hatten.

Dokumente an der Grenze dabeihaben

Bisher musste man die Nachweise lediglich auf dem Portal einreiseanmeldung.de registrieren. Ab Sonntag muss man stattdessen bei der Einreise aus Dänemark den Nachweis dabeihaben, wenn man über die Grenze fährt, denn es kann einem passieren, dass ein Polizist nach ihm fragt.

Konkret heißt es in der neuen Verordnung: Bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland sind folgende Nachweise mitzuführen und der zuständigen Behörde oder der mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde auf deren Anforderung zum Zwecke der stichprobenhaften Überprüfung vorzulegen:
1. bei Einreisen mit Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet die Bestätigung der erfolgreich  durchgeführten digitalen Einreiseanmeldung oder die vollständig ausgefüllte Ersatzmitteilung nach §3 Absatz 2 und
2. bei Einreisen
a) aus einem Virusvariantengebiet ein Testnachweis oder
b) aus allen sonstigen Gebieten ein Testnachweis, ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis.

Besucht man Deutschland nur kurz oder ist Pendler, ist man von der Nachweispflicht ausgenommen.

DK nicht mehr Risikogebiet

Im Detail bedeutet das, dass bei der Einreise nach Deutschland, der oder die Reisende nachweisen muss, dass er oder sie vollständig geimpft, genesen oder getestet ist.

Man ist verpflichtet, den Nachweis dabeizuhaben und auf Nachfrage dem Grenzbeamten zu zeigen.

Das Kabinett hat die Einstufung der Risikogebiete geändert, sodass der Begriff „einfaches Risikogebiet“ ab Sonntag um 0 Uhr entfällt.

Dänemark wird dann laut Robert Koch-Institut nicht mehr als Risikogebiet eingestuft. Damit entfällt auch die Pflicht zur Registrierung unter einreiseanmeldung.de und zur Quarantäne.

Ausnahmen für den kleinen Grenzverkehr

Ausgenommen von den Forderungen nach Test, Impfung oder Genesung sind laut der neuen Verordnung Grenzpendler sowie Menschen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten.

Auch Personen, die weniger als 24 Stunden in Dänemark waren, sind von den Restriktionen ausgenommen. Gleiches gilt für Reisende, die lediglich durch Dänemark ohne Aufenthalt durchgefahren sind oder durch Deutschland reisen.

Sollte Dänemark zum Hochrisikigebiet erklärt werden, müssen nicht geimpfte oder genesene Grenzpendler sich zweimal die Woche testen lassen müssen.

Ausgenommen sind ebenfalls Kinder, die jünger als 12 Jahre sind.

Als gültiger Test bei der Einreise gilt ein maximal 72 Stunden alter PCR-Test oder ein maximal 48 Stunden alter Schnelltest.

Die Bestimmungen gelten in gleicher Weise für Personen mit Wohnsitz in Dänemark wie Gäste, die in Dänemark im Urlaub gewesen sind.

Die Bestimmungen zu Grenzpendlern sind am 2. 8. um 15.50 präzisiert worden.

 

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