Tollwutgefahr

Eingeschläferte Welpen: Entscheidung hängt von diesen Faktoren ab

Eingeschläferte Welpen: Entscheidung hängt von diesen Faktoren ab

Eingeschläferte Welpen: Entscheidung hängt von Faktoren ab

hm/kj
Flensburg/Kiel
Zuletzt aktualisiert um:
Am Grenzübergang Ellund-Fröslee stoppte die Polizei den Lieferwagen mit zwei Personen und fand 25 Hundewelpen. Foto: Karsten Sörensen

Mussten die 25 Hundewelpen auf dänischer Seite am Grenzübergang Ellund eingeschläfert werden? Auf Nachfrage des „Nordschleswigers“ äußern sich die Stadt Flensburg und das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium.

Wie das „Flensburger Tageblatt“ berichtete, hätte das Tierheim Flensburg 25 Hundewelpen, die illegal nach Dänemark gebracht werden sollten, aufgenommen.

Dazu schreibt die dänische Nahrungsmittelbehörde, dass sie die Verantwortung der Durchführung einer Quarantäne nicht abgeben kann: „Die Nahrungsmittelbehörde hat nur auf dänischem Boden die Vollmacht, Beschlüsse über eine Quarantäne zu treffen, nur hier kann sie verfügen. Die Behörde eines Landes kann daher keine Kontrollaufgaben auf dem Gebiet eines anderen Landes durchführen.“

Im Übrigen, so die Behörde, wäre das Einführen der Welpen auch in Deutschland ungesetzlich gewesen, da es sich um gemeinsames EU-Recht handele.

Einreiseverbot von Welpen unter 15 Wochen

So ist auf der Seite des Bundesinnenministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zu lesen:

„Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen

Auch Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen bzw. Deutschland im Transit passieren. Da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes dauert, können Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen.“

Die Stadt Flensburg ist sich der Gefahr durch die Tollwut und der daraus folgenden Maßnahmen bewusst, doch Pressesprecher Clemens Teschendorf betont den Blick auf das Tierwohl.

Stadt Flensburg: Quarantäne vorzuziehender Weg

Gegenüber dem „Nordschleswiger“ führt er aus: „Die Tollwut stellt eine ernste Gefährdung dar, die auch in Deutschland außerordentlich ernst genommen wird und die entsprechend der Verordnung zum Schutz über die Tollwut bekämpft werden muss. Bei der Handhabung eines Falles wie dem an der dänischen Grenze ist sicherlich der Seuchenschutz zu beachten, allerdings muss aus Sicht der Stadt auch der Tierschutz bzw. das Tierwohl im Blick behalten werden. Tiere, die unter Tollwutverdacht stehen, können unter Quarantäne genommen werden, bis ein Ergebnis eindeutig festgestellt ist. Behandlungsversuche an nachweislich erkrankten Tieren sind hingegen nicht erlaubt. Eine Untersuchung von beschlagnahmten Tieren in einem Fall, der ähnlich gelagert wäre, und die Unterbringung in Quarantäne ist aus Sicht der Stadt Flensburg der vorzuziehende Weg.“

Der Flensburger Stadtsprecher fügt hinzu, dass die Welpen bei Tollwutverdacht mindestens vier Monate in Quarantäne gekommen wären. Clemens Teschendorf weist darauf hin, dass die Stadt Flensburg die Kosten übernommen hätte, sofern der Halter nicht herangezogen werden kann. Die Frage nach dem Kostenpunkt für die 25 Hundewelpen kann er nicht beantworten.

Unklar, ob die Tiere quarantänefähig waren

Außerdem stellt Teschendorf klar, dass eine Aussage zur Quarantänefähigkeit der Tiere ohne eine Untersuchung der Tiere von Seiten der Stadt nicht beurteilt werden kann.

Auf die Frage, ob der zuständige Veterinär sich gegen eine Tötung von möglicherweise mit Tollwut infizierten Tieren entscheiden und Quarantäne anordnen kann, antwortet der Stadtsprecher: „Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut hat der Veterinär einen Ermessensspielraum, der sich aus dem Unterabschnitt 2 ,Besondere Schutzmaßnahmen bei Haustieren‘ ergibt. Für uns gilt in der Abwägung, dass eine Tötung von Lebewesen nur das allerletzte Mittel sein kann.“

Ministerium: Entscheidung hängt von vielen Faktoren ab

Doch was würde passieren, wenn solche Welpen von der deutschen Polizei abgefangen würden? „Der Nordschleswiger“ hat beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein nachgefragt und folgende Antwort erhalten:

„Wenn ein Transport mit aus anderen Mitgliedsstaaten verbrachten Welpen von der Polizei angehalten wird, wird zunächst überprüft: Woher kommen die Welpen? Werden Bescheinigungen mitgeführt? Wie werden die Hunde transportiert? Dann wird das zuständige Veterinäramt hinzugezogen. Es führt eine weiterführende Unterprüfung unter anderem dazu durch, ob die rechtlich vorgeschriebenen Dokumente mitgeführt werden, die Hunde gechipt sind, wie ihr allgemeiner Zustand ist (Gesundheit und Wohlbefinden, z. B. wegen der Hitze), ob der Transport tierschutzgerecht erfolgt, und es erfolgt auch eine Einschätzung, ob die Welpen alt genug sind, um vom Muttertier getrennt zu werden. Auf dieser Grundlage wird über die weiteren Maßnahmen entschieden (beispielsweise ob eine Rücksendung bei illegalem Verbringen in Betracht gezogen wird).“

Einzelfallentscheidung nötig

Eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums stellt klar, dass das Vorgehen der Behörden immer eine Einzelfallentscheidung ist. „Ausschlaggebend für solche Entscheidungen sind verschiedene Kriterien: neben dem Gesundheitszustand unter anderem, ob die Herkunft der Tiere zu ermitteln ist, ob ein Tollwutrisiko nicht auszuschließen ist, ob eine Rücksendung in das Herkunftsland möglich ist, eine Quarantäne in Betracht kommt oder im Einzelfall auch weitergehende Maßnahmen erforderlich sind.“  Was genau mit weitergehenden Maßnahmen gemeint ist und ob dazu auch eine Tötung zählt, erläutert sie nicht.

Das Ministerium weist allerdings darauf hin, dass das Angebot zur Aufnahme von Hundewelpen durch das Tierheim Flensburg unabhängig von der Entscheidung der dänischen Behörden zu betrachten sei.

Tierschutzorganisation veranstaltet Mahnwache

Den Vorfall an der dänischen Grenze nimmt die Tierschutzorganisation Peta zum Anlass, am Sonnabend eine Mahnwache gegen Hundezucht am Grenzübergang Kupfermühle zu halten. Unter dem Motto „Ich bin kein Gelegenheitskauf“ findet die Aktion ab 10.15 Uhr unterhalb des „Hotel des Nordens“ statt. Peta weist darauf hin, dass solche Vorfälle wie der Hundeschmuggel nach Dänemark überhaupt nur durch die Nachfrage der Konsumenten nach gezüchteten Hunden ermöglicht werde. Die Tierrechtsorganisation fordert Tierfreunde auf, Hunde zu adoptieren, anstatt sie beim Züchter zu kaufen.

 

Mehr lesen
Amelie Petry, Wencke Andresen

„Mojn Nordschleswig“

Jetzt im Podcast: Mit 18 nach Brüssel und die Trophäe aus Barcelona

Apenrade/Aabenraa Cornelius von Tiedemann begrüßt die Politik-Juniorinnen Amelie Petry und Wencke Andresen, die ihm von ihrer Reise nach Brüssel berichten – und Chefredakteur Gwyn Nissen, der aus Katalonien eine Überraschung mitgebracht hat. Walter Turnowsky befragt die Glaskugel nach dem Termin für die nächste Folketingswahl, und Helge Möller fordert Hannah Dobiaschowski in „Wer hat’s gesagt?“ heraus.