Coronavirus
Weitere Infektionen in Apenrader Einrichtungen
Weitere Infektionen in Apenrader Einrichtungen
Weitere Infektionen in Apenrader Einrichtungen
Weil mehrere Kinder und Angestellte sich mit dem Coronavirus angesteckt haben, sind Abschnitte der Kongehøjschule, der Schule in Warnitz und im Aabenraa Børnehus geschlossen worden.
Nachdem am Dienstag bereits alle Kinder und Mitarbeiter der Behinderteneinrichtung „Børnehuset Lille Kolstrup“ wegen der Corona-Infektion eines Kindes nach Hause geschickt wurden, hat die Kommune Apenrade am Mittwoch eine Quarantäne gegen Schüler und Mitarbeiter anderer kommunaler Einrichtungen angeordnet. Betroffen sind Abschnitte der Kongehøjschule, der Schule in Warnitz (Varnæs) und des Aabenraa Børnehus.
Konkret handelt es sich um jeweils ein Schulkind der Klassen 5 und 8 an der Kongehøjschule. Um eine Ausbreitung einzudämmen, sind die Schüler dieser Klassen sowie zwei ihrer Lehrer nach Hause geschickt worden.
Richtlinien einhalten
„Die betroffenen Eltern sind informiert. Darüber hinaus sind drei weitere Schulkinder nach Hause geschickt worden, weil sie als sogenannte ,enge Kontakte‘ einzustufen sind. Wir fordern dazu auf, dass die Richtlinien der Behörden eingehalten werden, damit wir eine weitere Ausbreitung der Ansteckung verhindern können“, sagt Apenrades Schulchef Rasmus Andreassen.
Im Aabenraa Børnehus ist ein Krippenkind positiv auf Covid-19 getestet worden. Sämtliche Kinder und Mitarbeiter dieser Gruppe sind in Quarantäne geschickt worden. Es handelt sich um acht Kinder und drei Erwachsene.
Negativer Corona-Test erforderlich
„Wir sind ständig in Kontakt mit der Behörde für Patientensicherheit, damit wir das Virus bestmöglich eindämmen und die Infektionskette nachverfolgen können“, sagt der zuständige Chef der kommunalen Kindertagesstätten, Jacob Svarre Winther. Wenn die Kinder (und Mitarbeiter) nach vier Tagen einen negativen Test vorweisen können, dürfen sie wieder in die Einrichtung.
An der Schule in Warnitz sind ebenfalls zwei Schulklassen betroffen. Hier wurde die Infektion bei einer Lehrkraft festgestellt. Daraufhin mussten die Klassen 2 und 3 in Quarantäne geschickt werden. Auch hier gilt die Regel, dass die Kinder wieder in die Schule dürfen, wenn sie nach vier Tagen einen negativen Corona-Test vorweisen können, der nachfolgend dann noch mindestens einmal wiederholt werden muss.
Wenn die Erziehungsberechtigten ihr Kind nicht einem Test unterziehen wollen, dann müssen sie mindestens sieben Tage zusammenhängend in Isolation in den eigenen vier Wänden verbringen und natürlich gänzlich ohne Symptome sein, um wieder an die Schule oder Einrichtung zurückkehren zu dürfen. Das gilt natürlich auch für die Erwachsenen.