Hundegesetz

Saxos Herrchen muss erneut vor Gericht

Saxos Herrchen muss erneut vor Gericht

Saxos Herrchen muss erneut vor Gericht

Hostrupholz/Hostrupskov
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Saxo mit Herrchen Nis-Edwin List-Petersen an Bord der Ebba Aaen Foto: Timo Battefeld/JV

Der Airedale-Terrier von Nis-Edwin List-Petersen aus Hostrupholz ist kein „Beißer“ und muss nicht eingezäunt werden, hatte das Stadtgericht in Sonderburg im Frühjahr 2019 festgestellt. Inzwischen ist Nachbarhund Zacho an Altersschwäche gestorben. Dennoch hält die Reichspolizei an dem von ihr angestrebten Berufungsverfahren fest.

„Wir können den anberaumten Gerichtstermin im Westlichen Landgericht nicht wahrnehmen, da wir hier auf Gran Canaria coronabedingt festsitzen“, teilt Nis-Edwin List-Petersen auf Anfrage des „Nordschleswigers“ telefonisch mit.

Der nächste Flug von der drittgrößten der Kanarischen Inseln Richtung Norden, bei dem die Eheleute ihren Airedale-Terrier Saxo mitnehmen dürfen, führt am 31. Mai nach Frankfurt.

Gerichtstermin am 19. Mai

Dabei war für den 19. Mai im Westlichen Landgericht in Viborg ein Berufungsverfahren anberaumt worden. Dies hatte die dänische Reichspolizei angestrebt, nachdem das Stadtgericht in Sonderburg am 3. Mai des vergangenen Jahres den Airedale-Terrier der Eheleute Nis-Edwin List-Petersen und Brigitte Handler „freigesprochen“ hatte, d.h. die Reichspolizei verurteilt wurde, die von ihr angeordneten Auflagen zurückzunehmen.

Der Hund stelle keine Gefahr für seine Umgebung dar, stellte das Stadtgericht in seinem Urteil fest. Mit anderen Worten: der Konflikt mit dem Nachbarhund im September 2017 sei ein einmaliger Vorfall gewesen – weshalb die Hundehalter auch nicht ihr Grundstück komplett einzäunen müssen, wie es die Reichspolizei verlangt hatte, und weshalb der Hundehalter aus Hostrupholz übrigens die Reichspolizei vor den Kadi gezerrt hatte (siehe Onlineartikel vom 3. Mai 2019).

Schwierige Terminfindung

Es ist nicht das erste Mal, dass das zuständige Landgericht in Viborg einen neuen Verhandlungstermin finden muss. Den ersten Termin – im Januar dieses Jahres – hatte das Ehepaar List-Petersen/Handler absagen müssen, weil es sich zu der Zeit in ihrem Winterdomizil auf den Kanaren aufhalten würde. Der Rückflug in die Heimat war damals für Ende März gebucht. Der nächste Termin – im April – war auf Betreiben der zuständigen Juristin der Reichspolizei seinerzeit (im Herbst 2019) auf den 19. Mai vertagt worden.

...und dann kam Covid-19

Dieser Termin hätte nun tatsächlich allen Parteien gepasst. Dann kam der Coronavirus und mit ihm die vielen Schutzmaßnahmen.

Weil die Eheleute aus Hostrupholz aus dem genannten Grund nicht rechtzeitig in der Heimat sein können, muss die Verhandlung erneut vertagt werden.

Antrag abgelehnt

„Ich hatte eigentlich gedacht beziehungsweise gehofft, dass die Reichspolizei ihren Antrag zurückzieht, weil der Hund unserer Nachbarn, mit dem unser Saxo damals den Konflikt hatte, inzwischen aus Altersgründen gestorben ist, und somit besteht ja – meiner Ansicht nach – auch keine Gefahr mehr. Es hat schließlich nur mit diesem einen Hund ein Problem gegeben“, so List-Petersen.

In seinem Antrag an das Westliche Landgericht hatte der Hundehalter aus Hostrupholz zudem angegeben, dass die Tage seines Saxos ebenfalls gezählt sind. „Ein Airedale-Terrier hat eine Lebenserwartung von zehn bis zwölf Jahren. Im August vollendet Saxo sein elftes Lebensjahr, ist also ein Hundegreis“, fügt List-Petersen erläuternd hinzu. Trotz dieser Argumente hält die Reichspolizei an dem Berufungsverfahren fest.

Noch kein neuer Termin

Wann diese Verhandlung im Westlichen Landgericht in Viborg dann tatsächlich stattfinden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.

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