Jachthafen

Mehrheit gibt grünes Licht für Jollenhafen

Mehrheit gibt grünes Licht für Jollenhafen

Mehrheit gibt grünes Licht für Jollenhafen

Loddenhoi/Loddenhøj
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In diesem Abschnitt des Loddenhoier Strandes soll der Jollenhafen angelegt werden. Foto: Claus Thorsted/JV

Mit knapper Mehrheit wurde der Bebauungsplan für Loddenhoi vom Wachstums- und Entwicklungsausschuss angenommen.

Letztendlich konnte der Punkt 158 auf der jüngsten Tagesordnung des Wachstums- und Entwicklungsausschusses relativ schnell abgehakt werden. Es ging dabei um die endgültige Gutheißung eines Bebauungsplanes, der den Bau eines Jollenhafens in Loddenhoi ermöglicht.

Mit knapper Mehrheit von nur einer Stimme wurde dem Plan zugestimmt. Für den Jollenhafen votierten außer dem Ausschussvorsitzenden Philip Tietje (Venstre) und dessen Parteigenossen Søren Frederiksen auch Jette Julius Kristiansen von der Dänischen Volkspartei (DF) sowie Erwin Andresen von der Schleswigschen Partei (SP).

Sozialdemokrat Erik Uldall Hansen, der von Anfang an gegen die Jollenhafenpläne gewesen war, erhielt allein die Unterstützung seines Parteikollegen Egon Madsen sowie von Michael Christensen von der Sozialistischen Volkspartei (SF).

Keine neuen Argumente

Der Ausschuss sei relativ schnell zur Abstimmung geschritten, teilt Philip Tietje auf Anfrage mit.  „Die jeweiligen Argumente von Gegnern und Befürwortern waren ja allen hinlänglich bekannt und haben sich auch nach der öffentlichen Anhörung nicht großartig geändert“, fügt er hinzu.

Es hatte bei der öffentlichen Anhörung einige Eingaben gegeben. So meinten einige Bürger Gewohnheitsrecht auf einen existierenden Bootssteg anmelden zu können. Interne wie externe Juristen der Kommune sind allerdings der klaren Auffassung, dass in diesem Fall keine Gewohnheitsrechte geltend gemacht werden können.

Die Politiker hatten darüber hinaus überlegt, im Plan Restriktionen bezüglich Bootsgröße oder -anzahl festzulegen, um einigen Kritikern so zumindest etwas entgegenzukommen. Die Kommune hat aber erfahren müssen, dass ihr solche Entscheidungen gar nicht zustehen. Es sei ausschließlich Sache des  Küstendirektorats.

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