Gerichtsurteil

Landwirt muss Knick nicht wieder aufbauen

Landwirt muss Knick nicht wieder aufbauen

Landwirt muss Knick nicht wieder aufbauen

Söderup/Søderup
Zuletzt aktualisiert um:
Peter Hell muss kein Bußgeld und keine monatlichen Sätze zahlen. Foto: André Thorup/JydskeVestkysten

Peter Heil hat erfolgreich gegen ein Urteil des Stadtgerichtes geklagt. 1996 soll er einen historischen Knick entfernt haben.

Im Januar wurde Peter Hell aus Söderup zwischen Jordkirch/Hjordkær und Bülderup/Bylderup vom Stadtgericht in Sonderburg dazu verurteilt, ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Kronen sowie monatliche Sätze in Höhe von 2.000 Kronen zu zahlen. Dem Landwirt wurde vorgeworfen, 1996 einen historischen – und geschützten – Knick abgerissen zu haben. Diesen Knick sollte er außerdem wieder aufbauen, forderte die Kommune Apenrade im Jahr 2014, nachdem sie im Jahr zuvor auf das Fehlen aufmerksam geworden war.

Der Fall ging vor Gericht und endete mit dem obigen Urteil des Stadtgerichts.

Hell hatte die Sache jedoch anders in Erinnerung, berichtet „JydskeVestkysten“. Er erklärte kürzlich im Berufungsverfahren vor dem Westlichen Landesgericht (Vestre Landret), dass er in dem genannten Jahr einen Zaun entfernt habe – jedoch keinen Knick.

Das Landesgericht ließ sich von den Aussagen des Landwirtes überzeugen und hob das Urteil des Stadtgerichtes auf. Peter Hell wurde freigesprochen.

Der Knick, Stein des Anstoßes, hat laut der Schloss- und Kulturbehörde eine große historische Bedeutung für das Gebiet bei Söderup. Er soll zu einem königlichen Hof Hof im Ort gehören, der schon 1231 erwähnt wurde und als Zeuge für die Flächenreform im 17. Jahrhundert gilt.

Wie oder warum der geschützte Knick verschwunden ist, konnte bei dem Verfahren nicht geklärt werden.

Mehr lesen