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Ottosen: „Kommune hat sich Grundstücksgenehmigung erschlichen“

Ottosen: „Kommune hat sich Grundstücksgenehmigung erschlichen“

Ottosen: „Kommune hat Grundstücksgenehmigung erschlichen“

Paul Sehstedt
Scheriff/Skarrev
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Ole Ottosen (Archivbild) Foto: Paul Sehstedt

Ole Ottosen fordert die Stadtratspolitiker in Apenrade auf, die Grundstückseinteilung für Sommerhäuser in Scheriff aufzugeben. Umfangreiches Material dokumentiert seiner Meinung nach die Ungereimtheiten in den Aussagen der Verwaltung.

„Die Kommune Apenrade hat sich durch Falschinformation und Verschweigen von relevanten Tatsachen eine Genehmigung für die Parzellierung von 24 Sommerhausgrundstücken in Scheriff von der Gewerbebehörde (Erhvervsstyrelsen) erschlichen“, wettert Ole Ottosen, Sommerhausbesitzer am Rodbjerg 24 in Scheriff.

„Ich habe fast meine ganzen Sommerferien damit verbracht, Einblick in die Akten bei der Kommune, der Gewerbebehörde und der Planschiedsstelle (Planankestyrelsen) zu erlangen, damit ich einen Überblick über den Vorgang bekommen konnte.“

Ottosen arbeitet in der Umweltverwaltung der Kommune Tondern/Tønder und ist daher mit vielen der Schritte vertraut, die vorgenommen werden müssen, um eine Parzellierungsgenehmigung zu erhalten.

Große Sommerhaus-Nachfrage

Das Folketing beschloss im Frühjahr 2017, dass Kommunen beantragen konnten, neue Sommerhausgebiete innerhalb der Küstenschutzzone ausweisen zu können.

Die Kommune Apenrade ergriff diese Möglichkeit, erarbeitete und veröffentlichte im Oktober 2017 eine sogenannte Themaplanstrategie für Sommerhaus- und Entwicklungsgebiete in küstennahen Bereichen und begründete ihr Ersuchen damit, dass laut einer Analyse vom Fremdenverkehrsverband VisitDanmark und einem privaten Vermietungsbüro ein Mehrbedarf für große Sommerhäuser in der Kommune bestehe.

„Die Gewerbebehörde hat die Datenanalyse von VisitDanmark anders bewertet als die Kommune“, erklärt Ottosen. „In der Kommune befindet sich ein umfangreiches ungenutztes Vermietungspotenzial in den existierenden Sommerhäusern“, lautet die Bewertung der Behörde, die darauf hinweist, dass die Kommune Apenrade im Zuwachs an Übernachtungen und Vermietungswoche wesentlich hinter anderen Kommunen herhinkt.

Einspruch von einem Grundbesitzer

„Dem Strategiepapier zufolge sollten die Grundstücke mindestens 1.200 Quadratmeter umfassen, aber nach einem Einspruch vom Grundbesitzer werden die Parzellen höchstens 1.000 Quadratmeter groß sein“, erzählt Ole Ottosen.

„In diesem Fall ändert die Kommune ihren eigenen verabschiedeten Plan zum Vorteil eines einzelnen Bürgers. Ich sehe die Interessen der Allgemeinheit durch diese Änderung verletzt.“

Archäologischer Wert

Laut Ottosen liegen in einem Radius von 500 Metern elf Grabhügel oder Hünengräber, und dadurch hat das Gebiet den Status von besonderem archäologischen Interesse. Diese Tatsache allein müsste das Areal vor einer Neubebauung schützen, geht aus den Richtlinien der Gewerbebehörde hervor.

„Die Fachmitarbeiter der Kommune warnen in einem Bericht davor, dass ein neues Sommerhausgebiet in der Landschaft sehr auffällig sein werde, doch diese Einschätzung wird von der Kommune nicht berücksichtigt“, sagt der Sommerhausbesitzer.

„Stattdessen steht in der Beschreibung über die Bedeutung der Anlage für den Landschaftswert gegenteilig, dass sie nicht sichtbar sein wird. Das halte ich für bemerkenswert.“

Schutzzone außer Acht gelassen

Nach Ansicht des Klägers wird außerdem die Forstschutzzone von der Kommune bewusst außer Acht gelassen, obwohl das geplante Sommerhausgebiet von den entsprechenden Richtlinien umfasst ist.

„Das geht aus dem Flächennutzungsplan (von 2015, Anm. d. Red.) deutlich hervor“, unterstreicht Ottosen.

„Auch in diesem Punkt trickst die Kommune, indem sie das angrenzende Forstgebiet mit 13,6 Hektar angibt, obwohl die Waldfläche über 20 Hektar ausmacht und daher dem Forstschutz zugeordnet werden muss.“

Bedauerlich ist, dass sich die Kommune mit unfeinen Methoden eine Genehmigung erschlichen hat.

Ole Ottosen

 


„Aus meiner Sicht liegt das Sommerhausgebiet landschaftlich völlig falsch, da die Grundstücke keine attraktive Aussicht haben werden“, schließt Ottosen. „Bedauerlich ist, dass sich die Kommune mit unfeinen Methoden eine Genehmigung erschlichen hat. Ich werde jetzt abwarten müssen, was die Schiedsstelle/Ankestyrelsen zu den Vorgängen zu sagen hat.“

Die Kommune Apenrade formuliert derzeit eine Antwort.

 

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