Geldwäschegesetz

Hilfe für die örtlichen Vereine in Sicht

Hilfe für die örtlichen Vereine in Sicht

Hilfe für die örtlichen Vereine in Sicht

Tingleff/Tinglev
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Insbesondere die kleineren Vereine sind durch das Geldwäschegesetz seit Jahresbeginn herausgefordert. Der BDN-Hauptverein hat das Problem erkannt und versucht, ein Bankpaket für alle interessierten Vereine auszuhandeln.

Durch das verschärfte Geldwäschegesetz stehen insbesondere die kleineren Vereine vor großen finanziellen Herausforderungen. Das machte der Vorsitzende des BDN Ortsvereins Renz/Jündewatt, Curt Jacobsen, Eggebek-Feld/Eggebaek Mark, auf der Bezirksmitgliederversammlung des Bundes Deutscher Nordschleswiger (BDN) für den Bezirk Apenrade am Dienstagabend im Sitzungssaal des Landwirtschaftlichen Hauptvereins für Nordschleswig in Tingleff deutlich.

Verhandlung mit Bank

Durch Kontogebühren sowie eine Reihe weiterer Änderungen wird insbesonders den kleinen Vereinen die Arbeit erschwert, beklagte Jacobsen. Der neue Hauptgeschäftsführer der Minderheit, Bernd Søndergaard, Tingleff, konnte jedoch allen besorgten Vereinsvertretern mitteilen, dass er derzeit mit Vertretern der Apenrader Kreditbank gerade über ein Bankpaket verhandelt, das sicherlich auch auf die anderen Geldinstitute übertragbar sein wird, um für die Vereine möglichst günstige Konditionen auszuhandeln.

Anträge bei BDN-Bezirk stellen

Auch für ein weiteres Problem des Ortsvereins Renz/Jündewatt hatte die Versammlung am Dienstagabend eine pragmatische Lösung bereit: Immens ins Geld gehen für Jacobsens Verein auch die Anschaffung von Rollenheften und die Aufführungsgebühren für die Theatergruppe. Hinzu kommen Transportkosten zu den jährlichen Auftritten in Elmshorn, die früher von den dortigen Paten getragen wurden. Seit einigen Jahren müssen die Renz/Jündewatter selbst für die Kosten aufkommen.
„Reicht eure Anträge beim zuständigen BDN Bezirk ein", lautete der Rat vom BDN-Hauptvorsitzenden Hinrich Jürgensen, Gaardeby. Es sei nämlich ein Trugschluss, dass die angeschlossenen Vereine nur Ausfallbürgschaften beantragen könnten.

„Diese Regel haben wir schon vor Jahren geändert. Stattdessen stellen wir den Bezirksvorständen jährlich Mittel zur Verfügung, die sie nach eigenem Gutdünken verteilen können. Wir wollten mit dieser Änderung eigentlich erreichen, dass in den angeschlossenen Vereinen mehr Aktivitäten generiert werden", erläuterte Jürgensen die damalige Entscheidung.

Maximalsumme umstoßen

Der BDN-Hauptvorsitzende forderte den Apenrader Bezirksvorstand zudem auf, zu untersuchen, ob dieser sich tatsächlich selbst eine Maximalgrenze in Höhe von 3.000 Kronen pro Antrag auferlegt habe und gegebenenfalls diese Entscheidung umzustoßen. Hinrich Jürgensen vermutete, dass die 3.000-Kronen-Grenze noch aus der Zeit der damaligen Ausfallbürgschaften stammen könnte.
Diese Nachricht wurde nicht nur von den anwesenden Vertretern aus Renz/Jündewatt mit Erleichterung vernommen.

„3.000 Kronen sind heute einfach nicht mehr zeitgemäß. Allein Bus- oder Musikerkosten liegen heute um einiges über dieser Summe", stellte Curt Jacobsen fest.

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