Jollenhafen

Hafengegner: Küstenverwaltung im Tiefschlaf und passive Kommune

Hafengegner: Küstenverwaltung im Tiefschlaf und passive Kommune

Gegner: Küstenverwaltung im Tiefschlaf – passive Kommune

Paul Sehstedt
Loddenhoi/Loddenhøj
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Der alte Badesteg am Strand von Loddenhoi wird in der nächsten Zeit instand gesetzt und um 20 Meter verlängert, damit er wieder mehr „Meerverbindung“ bekommt. Foto: Paul Sehstedt

Die Gegner des Jollenhafens bemängeln eine fehlende Anhörung zur Umweltverträglichkeitsanalyse. Ihr Vorwurf lautet: Blindes Vertrauen der Behörden wird von der Jollengilde ausgenutzt.

Ein Verfahrensfehler bei der Erstellung des Flächennutzungsplans LP122 vonseiten der Verwaltung kann nach Ansicht der Initiative zum Erhalt des Naturstrandes Loddenhoi sowohl für die Kommune als auch die Jollengilde unangenehm werden: Die Kommune hat versäumt, eine Anhörung zur Umweltverträglichkeitsanalyse (dän. vurdering af virkninger for miljøet; kurz: VVM) einzuleiten. Dieser Auffassung sind die Jollenhafengegner.

Antwort angemahnt

„Ohne diese Anhörung darf ein Bauherr sein Projekt nicht in Angriff nehmen“, erklärt Birte Schultz gegenüber dem „Nordschleswiger“ und fügt hinzu: „Unser Anwalt hat die Kommune Apenrade auf diesen Fehler hingewiesen und eine Antwort angemahnt.“

Birte Schultz und der Verein „Loddenhøj Bevar NaturStranden“ wachen über den Bau des Jollenhafens in Loddenhoi, den sie zwar nicht verhindern konnten, aber aufmerksam verfolgen. Foto: Paul Sehstedt

Die Bürgerinitiative hat die Küstenverwaltung (dän. Kystdirektoratet) laufend über den Stand der Bauarbeiten informiert und Maßnahmen, die nicht mit den erteilten Genehmigungen übereinstimmen, beanstandet.

Abweichungen nicht ungewöhnlich

Die Küstenverwaltung teilte jedoch mit, dass sie erst nach Fertigstellung des Jollenhafens zur Abnahme erscheinen wird. Abweichungen von den Bauplänen sind nach Ansicht der Behörde nicht außergewöhnlich, da z. B. geologische Verhältnisse zu bautechnischen Änderungen führen können. Wir berichteten.

Vorwurf: Tiefschlaf und Passivität

„Die Küstenverwaltung hat ganz einfach geschlafen und lebt in dem Glauben, dass die Jollengilde sich an die Genehmigungen hält“, kritisiert Birte Schultz.

„Die Kommune verhält sich passiv und verweist darauf, dass das Projekt eine Angelegenheit zwischen der Jollengilde und der Küstenverwaltung ist, obwohl der Flächennutzungsplan nicht vorsieht, dass die landbasierten Anlagen weiter vor als die natürliche Küstenlinie gelegt werden. Durch eine Akteneinsicht bei der Küstenverwaltung haben wir erfahren, dass die einzige zulässige Abweichung zur Baugenehmigung eine geänderte Formgebung des mittleren Anlegers ist.“

Entscheidung der Appellinstanz steht aus

Brisant ist die Information der Gegner, dass die Appellinstanz der Planungsbehörde (Planankenævn) bisher nicht endgültig dazu Stellung bezogen hat, ob der Flächennutzungsplan LP122 zulässig ist oder nicht.

„Sowohl die Küstenverwaltung als auch die Kommune haben in diesem Fall die Augen geschlossen, und das hat die Jollengilde schamlos ausgenutzt“, sagt die Vorsitzende, die selbst Jahrzehnte in der kommunalen Verwaltung gearbeitet hat. „Die Gilde hat gebaut, was sie wollte und nicht das, was genehmigt wurde“, schließt Birte Schultz.

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