Hundegesetz
Freispruch für Saxo – auch in zweiter Instanz
Freispruch für Saxo – auch in zweiter Instanz
Freispruch für Saxo – auch in zweiter Instanz
Das Westliche Landgericht hat im Revisionsverfahren die Forderungen der Reichspolizei erneut abgewiesen.
Eine Mail vom Westlichen Landgericht sorgte in Hostrupholz für große Freude: Das Urteil im Fall des Hundes Saxo fiel auch im Revisionsverfahren zugunsten seiner Besitzer, Brigitte Handler und Nis-Edwin List-Petersen, aus.
Wie berichtet, hatte die Reichspolizei das Revisionsverfahren angestrebt, nachdem das Sonderburger Stadtgericht im Mai 2019 das Besitzerehepaar von der Auflage der Polizei freigesprochen hatte, ihr gesamtes Grundstück mit einem 1,40 Meter hohen Zaun mit Schleuse einzuzäunen.
Erleichterung in Hostrupholz
Wegen der Corona-Pandemie und Terminfindungsschwierigkeiten konnte das Revisionsverfahren erst Anfang September in Viborg durchgeführt werden. Auf die Urteilsverkündung mussten die Parteien dann bis Anfang der Kalenderwoche 40 warten.
„Ich bin schon sehr erleichtert“, gesteht Saxos Herrchen, Nis-Edwin List-Petersen. „Ich vermute nämlich nicht, dass die Reichspolizei noch mehr Steuerkronen auf diesen Fall verschleudern wird, indem sie noch einmal Revision einlegt. Ich denke, dass die Urteilsbegründung dann doch zu eindeutig ist“, sagt List-Petersen.
Ich bin schon sehr erleichtert.
Nis-Edwin List-Petersen, Hundehalter
Ein freundlicher, normaler Familienhund
Das Landgericht stellt in seiner Urteilsbegründung nämlich fest, dass es sich bei dem Airedale-Terrier Saxo um einen „freundlichen und normalen Familienhund“ handelt, der „weder Probleme im Umgang mit anderen Hunden oder Menschen hat, noch Angst und Schrecken in seinem Umfeld verbreitet“.
Das Landgericht ist nach Auswertung sämtlicher Aussagen vor dem Stadtgericht und auch bei dem Revisionsverfahren in Viborg zu dem Schluss gekommen, dass es sich um einen Einzelfall handelte, als Saxo sich im September vor drei Jahren eine normale Auseinandersetzung unter Rüden mit dem Nachbarhund lieferte. Der wesentlich kleinere Hund aus der Nachbarschaft zog bei diesem ungleichen Kampf nahezu zwangsläufig den Kürzeren und musste tierärztlich behandelt werden.
Überzogene Forderung
Da es sich aber nach Auffassung des Landgerichts tatsächlich um einen Einzelfall handelte, sei die Auflage der Polizei gänzlich überzogen, weshalb das Urteil des Stadtgerichts nun auch von der zweiten Instanz bestätigt wurde.
„Wäre ich damals nicht so stur gewesen, dann wäre Saxo damals eingeschläfert worden“, mag sich der passionierte Hundehalter diese Situation gar nicht vorstellen.
Kleiner Nachtrag
Saxo ist mit seinen elf Jahren schon ein wahrer Hundegreis. Die Lebenserwartung von Airedale-Terriern liegt bei zehn bis zwölf Jahren.
Sein Kontrahent von 2017, ein kleiner Terrier, ist übrigens bereits vor einiger Zeit aus Altersgründen gestorben.