Gerichtsverhandlung

Fall Saxo: Anklagevertreter wollte Zeuge nicht zulassen

Fall Saxo: Anklagevertreter wollte Zeuge nicht zulassen

Fall Saxo: Anklagevertreter wollte Zeuge nicht zulassen

Paul Sehstedt
Apenrade/Viborg
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Der Stein des Anstoßes: Hund „Saxo“ Foto: Privat

Das Revisionsverfahren im Fall des Hundes Saxo vor dem Westlichen Landesgericht brachte keine neuen Erkenntnisse. Das Urteil soll Ende September verkündet werden.

Sechzehn Monate nach dem das Gericht in Sonderburg den Airedale-Terrier „Saxo“ und das Besitzer-Ehepaar von den Forderungen der Reichspolizei freisprach, wurde am Dienstag das von der Reichspolizei angestrengte Revisionsverfahren vor dem Westlichen Landesgericht in Viborg aufgerollt. Saxo hatte den Hund des Nachbarn bei einer Balgerei gebissen und eine oberflächliche Bisswunde verursacht. Daraufhin sprach die Polizei für Nordschleswig und Südjütland gegenüber dem Ehepaar die Auflage aus, ihr gesamtes Grundstück mit einem 1,40 Meter hohen Zaun einzuzäunen.

Gegen diese Entscheidung opponierte das Ehepaar, zog die Reichspolizei vor das zuständige Stadtgericht in Sonderburg. Saxo und Co.  wurden damals freigesprochen. Damit war der Fall für die unterlegene Reichspolizei aber nicht erledigt, da sie meinte, korrekt gehandelt zu haben. Sie legte Einspruch beim Westlichen Landesgericht in Viborg ein.

Zeuge wird abgelehnt

Hundebesitzer Nis-Edwin List-Petersen erschien vor den drei hohen Richtern zusammen mit Hans Heinrich Hansen, den er als fachkundigen Zeugen benannt hatte. Doch damit war der Anklagevertreter nicht einverstanden, da aus seiner Sicht Laien das tierärztliche Gutachten der Reichspolizei nicht sachlich fundiert kommentieren können.

„Nachdem wir klarstellten, welchen beruflichen Hintergrund Hans Heinrich besitzt, ließen die Richter ihn zu und er machte deutlich, dass das tierärztliche Gutachten der Polizei fachlich gesehen übertrieben ist“, berichtet Nis-Edwin List-Petersen gegenüber dem „Nordschleswiger“. Hans Heinrich Hansen ist pensionierter Tierarzt und hatte viele Jahrzehnte eine Tierarztpraxis in Heisagger und später in Hadersleben.

„Die Anklagevertretung kam nicht mit neuen Beweisen oder Argumenten“, setzt der Hundebesitzer fort, „und da wir unser Haus in Hostrupholz verkauft haben, der Nachbar fast ganzjährig auf Mallorca lebt und sein Hunde gestorben ist, macht das Revisionsverfahren keinen Sinn. Warum soll ich einen Zaun um ein Grundstück, das ich nicht mehr besitze, errichten?“ Das Urteil soll laut Nis-Edwin List-Petersen am 28. September verkündet werden.  

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