Sporthallen

Externe Revision erforderlich

Externe Revision erforderlich

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Apenrade/Aabenraa
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Weil in manchen Behörden unachtsam mit öffentlichen Mitteln umgegangen wurde, verdienen sich Apenrader Buchprüfer künftig eine goldene Nase.

Körperschaftseigene Sporthallen müssen ihre Rechenschaften künftig von einem externen Revisor prüfen lassen müssen, wenn sie kommunale Zuschüsse von über 500.000 Kronen erhalten, hat der Kultur- und Freizeitausschuss der Kommune Apenrade entschieden.

Der Beschluss hat zwei Ursachen. Zum einen sahen sich die Kommunalpolitiker zu dieser Reaktion gezwungen, weil der sorglose Umgang mit öffentlichen Mitteln nicht zuletzt durch den Britta-Nielsen-Fall und die kürzlich bekannt gewordenen Betrugsfälle innerhalb des Militärs und der Steuerbehörde ein aktuelles Thema bei den öffentlichen Behörden im gesamten Land sind. Zum anderen gab es in der Kommune Apenrade auf diesem Gebiet kein einheitliches Regelwerk.

Es gibt keinen konkreten Anlass

„Es ist nicht so, dass wir jemals Anlass gehabt haben, an der Richtigkeit der Zahlen aus unseren Sporthallen zu zweifeln. Wir halten es aber für wichtig, auch diesen Bereich zu harmonisieren. Von den zehn betroffenen Hallen in der Kommune lassen sechs ihre Rechenschaft extern kontrollieren. Die anderen vier haben nur eine interne Revision. Ich denke aber, es ist nur legitim, wenn wir als Kommune gleiche Regeln für alle fordern, und dass wir sicherstellen, dass öffentliche Mittel korrekt verwendet werden“, sagt der Vorsitzende des Kultur- und Freizeitausschusses, Lars Kristensen (Venstre).

Für eine solche externe Revision müssen die Sporthallen zwischen 12.000 und 26.000 Kronen berappen. „Ich denke, wir können das den Hallen zumuten“, so Kristensen.

Es gelten künftig auch einheitliche Abschreibungsregeln

Bei gleicher Gelegenheit hat der Ausschuss auch die Abschreibungsregeln vereinheitlicht. „Momentan macht es jede Halle, wie sie es für richtig hält. Ich denke aber, dass es auch hier nur richtig ist, dass die kommunalen Abschreibungsregeln für alle gelten“, begründet Kristensen die Entscheidung des Ausschusses.

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