Jugend

„Beste Erfahrungen mit unserem Modell“

„Beste Erfahrungen mit unserem Modell“

„Beste Erfahrungen mit unserem Modell“

Apenrade/Aabenraa
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Die Kommune Apenrade hat sich bei ihrem „Apenrader Modell“ von einer ähnlichen Herangehensweise schwedischer Sozialbehörden inspirierten lassen. Foto: Kommune Apenrade

Das Kindeswohl ist der Ausgangspunkt einer relativ neuen Herangehensweise im Bereich der Kinder- und Jugendverwaltung in der Kommune Apenrade.

Zu dem konkreten Fall der Familie Faulkner will und kann Iben Hansen, Chefin der Kinder- und Jugendabteilung der Kommune Apenrade, natürlich nicht Stellung nehmen. Sie ist aber gerne bereit, dem „Nordschleswiger“ ein paar generelle Fragen zum „Apenrader Modell“ zu beantworten, nach dem die Verwaltung seit ein paar Jahren arbeitet. „Sehr erfolgreich arbeitet“, wie Iben Hansen präzisiert.

„Wir haben beste Erfahrungen mit dem Apenrader Modell“, betont sie. Die Kommune hat vor einigen Jahren ihre Herangehensweise dergestalt geändert, dass das Kindeswohl bei jedem Fall stets an oberster Stelle steht.

Mehr Sozialberater, weniger Fälle

Im Zuge dieser Investitionsstrategie hat die Kommune viele neue Sozialberater angestellt, damit jeder einzelne Mitarbeiter weniger Akten zu bearbeiten hat und sich so intensiv mit jedem einzelnen Fall befassen kann.

Die betroffenen Kinder und Jugendlichen werden, soweit möglich, in die Sachbearbeitung einbezogen. Sie werden nicht nur angehört, sondern haben auch ein Mitspracherecht.

„Wir erreichen mehr, wenn wir die Kinder und Jugendlichen einbeziehen. Das ist unsere ganz klare Erkenntnis“, unterstreicht Iben Hansen. Allerdings weiß die Abteilungschefin auch von etlichen Eltern, die ihre Schwierigkeiten mit dieser Herangehensweise haben.

Im Zweifelsfalle für das Kind

 „Wenn eine Diskrepanz zwischen den Bedürfnissen des Kindes und der Eltern entsteht, dann werden wir immer die Position des Kindes einnehmen. Das ist zumindest unser Ausgangspunkt. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass Eltern es als grenzüberschreitend empfinden und sich womöglich auch in ihrer Kompetenz als erziehungsbeauftragte Person beschnitten sehen“, räumt Iben Hansen ein.

Es könne sein, dass im Zuge der Sachbearbeitung auch Konflikte und Probleme konkret angesprochen würden und dadurch vielleicht auch tiefere Gräben entstünden. „Es ist aber nicht ungewöhnlich, dass zwischen Teenagern und Eltern Konflikte herrschen. Das gehört schließlich zum Erwachsenwerden und Abnabelungsprozess dazu“, sagt sie.

Iben Hansen hat erst kürzlich die Leitung der Kinder- und Jugendabteilung in der Kommune Apenrade übernommen. Foto: Aabenraa Kommune

Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen

Es sei wichtig, auch schon jüngere Kinder – ab dem Schulalter – einzubeziehen. „Sie wissen häufig sehr genau, was das eigentliche Problem ist, welche Konflikte in der Familie herrschen. Und deshalb lassen wir ganz bewusst die Kinder mit entscheiden, welche Schritte eingeleitet werden sollen. Wir sind der festen Überzeugung, dass das die beste Methode ist, um ans Ziel zu gelangen“, sagt Hansen.

Apropos Ziel: Es sei wichtig, bei jedem einzelnen Fall gemeinsam mit der Familie konkrete und vor allem realistische Ziele zu formulieren.  

Vier-Monats-Frist

Sie kann auch nachvollziehen, dass einigen Betroffenen der Bearbeitungsprozess viel zu langsam vorkommt.

In der Regel sei das Problem oder der Konflikt ja nicht von heute auf morgen entstanden. Die Geschichten hätten häufig einen längeren Vorlauf. „Die Familien haben häufig ja schon länger selbst versucht, des Problems Herr zu werden, bevor sie sich an uns wenden“, weiß die Abteilungsleiterin.

Innerhalb von vier Monaten allerdings müssen Maßnahmen ergriffen worden oder Lösungen gefunden sein. „Manchmal können wir die Vier-Monats-Frist jedoch nicht einhalten, weil uns einfach die notwendigen Gutachten zum Beispiel von der Psychiatrie fehlen oder weil die Eltern vereinbarte Termine und Absprachen nicht einhalten“, sagt Iben Hansen.

24-Stunden-Regel

Erfährt die Kommune von einem Kind, das entweder Gewalt oder Übergriffe erfährt oder selbst gewalttätig oder übergriffig gehandelt hat, tritt eine 24-Stunden-Regel in Kraft. Innerhalb dieses Zeitraums muss entschieden werden, ob sofort eine Maßnahme  ergriffen werden muss. „Das ist zum Glück nur in ganz, ganz wenigen Fällen notwendig“, sagt die Abteilungschefin.

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