Klage

Anwalt verlangt Entfernung des Jollenhafens

Anwalt verlangt Entfernung des Jollenhafens

Anwalt verlangt Entfernung des Jollenhafens

Paul Sehstedt
Loddenhoi/Loddenhøj
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Bei einem kräftigen Wintersturm am 8. Februar wurde ein großes Loch in die Ostmole des Jollenhafens gerissen. Foto: Paul Sehstedt

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Schiedsstelle hebt Baugenehmigung für Jollenhafen in Loddenhoi auf. Der zuständige Abteilungsleiter im Küstendirektorat ist sich sicher: Aufhebung ist nur „technischer Art“.

„Wir sind begeistert“, ruft Birte Schultz, Vorsitzende des Vereins zur Bewahrung des Naturstrandes Loddenhoi, bei einem Gespräch mit dem „Nordschleswiger“ ins Telefon. Ihre Freude ist unüberhörbar.

„Endlich hat eine Behörde unsere Eingaben ernst genommen und bestätigt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Umweltbelastungsanalyse (VVM-screening, d. Red.) hätte vorliegen müssen, bevor die Küstenbehörde (Kystdirektoratet, KDI) im April 2019 eine zeitliche Verlängerung der Baugenehmigung erteilen konnte.“

Endlich hat eine Behörde unsere Eingaben ernst genommen.

Birte Schultz, Vorsitzende des Vereins zur Bewahrung des Naturstrandes Loddenhoi

Das KDI hatte 2014 grünes Licht für den Jollenhafen am Strand von Loddenhoi gegeben. Die auf drei Jahre befristete Bauphasengenehmigung war mehrfach verlängert worden, ohne dass neue Analysen vorlagen. Dagegen hatte der Verein geklagt.

In einem Schreiben an die Kommune Apenrade, das u. a. an Bürgermeister Thomas Andresen adressiert ist, schreibt Jacob Pedersen, bevollmächtigter Rechtsanwalt in der Anwaltskanzlei „Interlex“, Aarhus, dass die Schiedsstelle für Umwelt und Lebensmittel (Miljø- og Fødevareklagenævnet) am 12. Februar 2021 die von der Küstenbehörde erteilte Genehmigung aufgehoben hat, weil die Umweltbelastungsanalyse nicht vorliegt.

Fehlende Umweltbelastungsanalyse

Die Schiedsstelle begründet ihre Entscheidung damit, dass einer am 23. April 2019 erteilten Verlängerung der Baugenehmigung vom 24. September 2014 eine Umweltbelastungsanalyse hätte vorangehen müssen.

Damit gibt die Schiedsstelle den Klägern recht, dass die ursprüngliche Analyse laut dem Küstenschutzgesetz wegen Verjährung ungültig geworden war.

Außerdem war das Projekt seit der Erteilung der Baugenehmigung im Jahre 2014 geändert und erweitert worden, weshalb eine neue Analyse hätte erstellt werden müssen.

Vorwurf: Kein gültiger Flächennutzungsplan

Jacob Pedersen fordert die Kommune auf, den Jollenhafen zu entfernen, weil dafür kein gültiger Flächennutzungsplan vorliegt. Pedersen unterstreicht, dass die Kommune sowohl Planungsbehörde als auch Grundbesitzer des Geländes ist, auf dem der Jollenhafen liegt.

Abschließend fragt der Anwalt, ob die Kommunen eine eventuelle Schadenersatzforderung gegenüber den Klägern anerkennt, weil versäumt wurde, den Bau der Hafenanlage zu verhindern.

Die Aufhebung der Genehmigung ist nur technischer Art.

Hans Erik Cutoi-Toft, Abteilungsleiter in der Küstenbehörde (Kystdirektoratet)

Neue Genehmigung wird nachgereicht

Hans Erik Cutoi-Toft, Abteilungsleiter für Küstenverwaltung beim KDI, lässt sich durch die Entscheidung der Schiedsstelle nicht aus der Ruhe bringen:

„Die Aufhebung der Genehmigung ist nur technischer Art, weil wir den ursprünglichen Antrag neu bearbeiten müssen, und zwar aus der Sicht, dass dort kein Jollenhafen liegt. Das neue Verfahren wird höchstens zwei Monate dauern.“

Ist eine positive Entscheidung gesichert?“

„Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir den Antrag abweisen, da der Hafen bereits existiert und von der Jollengilde in gutem Glauben, dass die Genehmigungen gültig sind, errichtet wurde“, sagt Cutoi-Toft ferner und fügt hinzu, dass seine Behörde aus dem Urteil gelernt hat, dass Verlängerungen vor der Verjährung der Zulassung gegeben werden müssen.

Der zuständige Abteilungsleiter in der Küstenbehörde schätzt trotz der Entscheidung der Schiedsstelle für Umwelt und Lebensmittel nicht, dass der Jollenhafen wieder abgebaut werden muss. Foto: Paul Sehstedt

Jollengilde wartet ruhig ab

Carsten Lau Kjærgård, Vorsitzender der Jollengilde, hat den Spruch des Schiedsrates zur Kenntnis genommen, lässt sich aber dadurch nicht aus der Ruhe bringen. „Wir haben den Hafen aufgrund einer aus unserer Sicht gültigen Genehmigung gebaut“, erklärt er dem „Nordschleswiger“.

Wir haben den Hafen aufgrund einer aus unserer Sicht gültigen Genehmigung gebaut.

Carsten Lau Kjærgård, Vorsitzender der Loddenhoier Jollengilde

 „Nun hat die Schiedsstelle entschieden, dass die Formalitäten in Verbindung mit der Verlängerung nicht in Ordnung waren. Daher gehe ich davon aus, dass die Behörden dafür sorgen werden, alles in Einklang zu bringen, und wir werden unseren Jollenhafen weiterhin so nutzen, wie unsere Zulassungen dies erlauben.“

„Du nimmst also nicht Spaten und Hacke zur Hand und baust die Anlage wieder ab?

„Nein, ganz sicherlich nicht, denn genau betrachtet hat die Jollengilde nichts mit dem Verfahren vor dem Schiedsgericht zu tun. Das bleibt eine Angelegenheit zwischen den Klägern und den Behörden.“

„Bezweifelst du, dass euch eine neue Genehmigung erteilt wird.

„Nein, das erwarte ich nicht“, unterstreicht Lau Kjærgård. „Wir lehnen uns abwartend zurück.“

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