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Klageinstanz revidiert jede 4. kommunale Entscheidung
Klageinstanz revidiert jede 4. kommunale Entscheidung
Klageinstanz revidiert jede 4. kommunale Entscheidung
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Im zweiten Halbjahr 2020 hat die Klageinstanz 152 Eingaben über Entscheidungen der Kommune im Sozial- und Beschäftigungsbereich erhalten. Die Hälfte davon betrifft den Bereich Beschäftigung. Ein Blick auf die Statistik zeigt, dass Hadersleben Rang 2 in Nordschleswig belegt. Nur in einer weiteren Kommune werden mehr Fehlentscheidungen getroffen.
152 Klagen über Entscheidungen der Kommunalverwaltung im Bereich Soziales und Arbeitsmarkt hat die Klageinstanz im zweiten Halbjahr 2020 erhalten. Davon entfallen 76 Eingaben auf den Bereich Beschäftigung.
Nachholbedarf
Die jüngste Statistik zeigt zugleich, dass die Kommunalverwaltung im Bereich Arbeitsmarkt noch einiges aufzuholen hat, geht es um die Einhaltung grundsätzlicher Pflichten. Dazu gehört vornehmlich, dass die Kommunalverwaltung alle relevanten Dokumente, die Bürger betreffend, an die Klagebehörde weitergeben muss.
Dabei hat der Beschäftigungs- und Integrationsausschuss bereits im August des Vorjahres seiner Verwaltung eingeschärft, entsprechende Lehren aus früheren Entscheidungen der Klagebehörde mit Blick auf die kommunale Sachbearbeitung zu ziehen.
Platz 2 bei Fehlentscheidungen
In der jüngsten Statistik zeigt sich, dass die Kommune in Nordschleswig einen zweiten Platz einnimmt, wenn es um Fehlentscheidungen geht: In fast jedem vierten eingeklagten Fall (24,7 Prozent) gab „Ankestyrelsen“ den Klägern recht.
Allein im Bereich Beschäftigung muss sich die Verwaltung nochmals mit 14 Vorgängen befassen – entweder, weil die Entscheidung der Kommune nicht rechtens war oder weil beispielsweise wichtige Dokumente zum Sachverlauf fehlten.
Apenrade ist „Klassenbester“
Nur in der Kommune Sonderburg wurden mit 29,3 Prozent noch mehr Fehlentscheidungen getroffen. Platz drei nimmt die Kommune Tondern mit 23,2 Prozent ein. Schlusslicht und damit „Klassenbester“ ist die Kommune Apenrade mit 22,8 Prozent.
Noch viel zu lernen
Der jüngste Fall, die Kommune Hadersleben betreffend, macht deutlich, dass die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentationspflicht keineswegs immer erfolgt.
Soeben hat die Klageinstanz eine Entscheidung der Kommune in einem Fall gekippt, in dem es um die Bewilligung von Krankentagegeld geht: Die zuständige Verwaltung hatte die Zahlung der Lohnersatzleistung an eine Bürgerin eingestellt. Die Behörde hebt mit ihrer Entscheidung vom April 2021 die Einstellung der Zahlungen als nicht rechtens auf – und kritisiert darüber hinaus in deutlichen Worten, dass die Verwaltung der Klageinstanz entscheidende Dokumente, unter anderem ein psychologisches Gutachten, vorenthalten hat.
In dem jüngsten Fall hatte der Kommunalpolitiker Mogens Rerup (Die Alternative), der als ehrenamtlicher Bürgerrepräsentant fungiert, die Klage eingereicht – und gewonnen.