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Kirchenratswahlen in Nordschleswig: Wer, wo und wie gewählt wird

Kirchenratswahlen in Nordschleswig: Wer, wo und wie gewählt wird

Kirchenratswahlen in Nordschleswig: Wer und wo gewählt wird

Nordschleswig
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Piet Schwarzenberger (r.) und Claes Fuglsang sind Kirchenratsvertreter der Domkirche in Hadersleben. Im September stehen für sie sowie die Gemeinden in Nordschleswig und ganz Dänemark die Kirchenratswahlen an (Archivbild). Foto: Ute Levisen

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Fokus Kirchenrat: Diese Themenreihe beleuchtet Hintergründe und Bedeutung der Kirchenratswahl, die am 17. September 2024 stattfindet. Die Wahlen bestimmen, wer künftig die Verwaltung und Organisation der Kirchengemeinden in der Region leitet. Warum es wichtig ist, dass auch deutschsprachige Vertreterinnen und Vertreter gewählt werden und wie die Wahlen ablaufen.

Die Mitglieder der dänischen Volkskirche haben am Dienstag, 17. September 2024, die Möglichkeit, an den Wahlen zu den Gemeinderäten teilzunehmen. Diese Wahlen finden alle vier Jahre statt und sind ein zentraler Bestandteil der innerkirchlichen Demokratie. In Nordschleswig, insbesondere in den Städten Apenrade (Aabenraa), Hadersleben (Haderslev), Tondern (Tønder) Sonderburg (Sønderborg) und Uberg (Ubjerg), werden die Wahllokale traditionell in den Kirchen oder Gemeindehäusern eingerichtet. „Die Kirchenwahl ist eine Chance, unsere Gemeinden aktiv zu gestalten und die Richtung mitzubestimmen“, betont Piet Schwarzenberger, Mitglied des Kirchenrates der Domkirche in Hadersleben.

Was ist der Unterschied zwischem dem deutschen Teil der dänischen Volkskirche und der Nordschleswigschen Gemeinde?

 

Die Nordschleswigsche Gemeinde ist die Kirche der deutschen Minderheit in Nordschleswig, gegründet 1923. Sie entstand, weil die deutsche Minderheit nach der Grenzziehung von 1920, als Nordschleswig an Dänemark fiel, eine eigene kirchliche Organisation suchte, um ihre religiösen Traditionen und die deutsche Sprache zu bewahren. Diese Gemeinde unterscheidet sich von den deutschen Pastorinnen und Pastoren in der dänischen Volkskirche (Folkekirke), die in städtischen Regionen wie Apenrade oder Tondern deutschsprachige Gottesdienste anbieten. Beide Systeme existieren parallel: Die Nordschleswigsche Gemeinde ist enger mit der deutschen Nordkirche verbunden, während die deutschsprachigen Pastorinnen und Pastoren der Folkekirke organisatorisch zur dänischen Kirche gehören. Diese Dualität spiegelt die historische Entwicklung der Region wider, in der nationale Zugehörigkeit und sprachliche Identität seit den Grenzverschiebungen von 1864 und 1920 eine zentrale Rolle spielen. Die anstehenden Wahlen am 17. September haben demnach keinen direkten Einfluss auf die Nordschleswigsche Gemeinde.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist jedes Mitglied der dänischen Volkskirche, das das 18. Lebensjahr vollendet hat und in der jeweiligen Kirchengemeinde ansässig ist. „Es geht nicht nur um den Glauben, sondern auch um die praktische Arbeit in der Gemeinde“, erklärt Schwarzenberger. Er betont, dass die Wahl eine wichtige Gelegenheit für alle Kirchenmitglieder ist, aktiv Einfluss auf die Zukunft ihrer Gemeinde zu nehmen. „Jeder, der zur Volkskirche gehört, hat das Recht, an der Wahl teilzunehmen.“

Es handelt sich um eine kirchengemeindespezifische Abstimmung, die nicht an die politischen Kommunen gebunden ist. Insgesamt wird in 2.163 Kirchengemeinden Dänemarks gewählt. Für die deutsche Minderheit in Nordschleswig, insbesondere in den Städten Apenrade, Hadersleben, Tondern und Sonderburg, ist die Wahl von besonderer Bedeutung. „In diesen Städten arbeiten wir eng mit den deutschen Pastorinnen und Pastoren zusammen. Deutschsprachige Gemeindevertreter sind hier unverzichtbar, um die Interessen der Minderheit zu wahren“, erklärt Schwarzenberger. Dennoch gibt es keine speziellen Sitze für deutsche Vertreterinnen und Vertreter – die Wahl bleibt eine gemeinsame Angelegenheit der gesamten Gemeinde.

„Alle, die wahlberechtigt sind, kommen zusammen, und auch spontane Kandidaturen sind möglich“

Piet Schwarzenberger

Wie funktioniert die Wahl?

Die Wahl findet bei einer Wahlversammlung statt, die im September abgehalten wird. „Alle, die wahlberechtigt sind, kommen zusammen, und auch spontane Kandidaturen sind möglich“, erklärt Schwarzenberger. Nach einer kurzen Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten wird direkt abgestimmt.

Die Anzahl der Gemeinderatsmitglieder hängt von der Größe der Gemeinde ab und liegt zwischen fünf und 15 Personen. „Die Pastorinnen und Pastoren sind automatisch im Gemeinderat“, sagt Schwarzenberger.

Vor 2020 konnten Mitglieder auch per Briefwahl abstimmen, aber das ist jetzt nicht mehr möglich. Stattdessen läuft die Wahl wie eine Art Generalversammlung ab, bei der alle Anwesenden ihre Stimme vor Ort abgeben müssen. Wer nicht kommen kann, darf eine andere Person bevollmächtigen – aber nur für eine einzige Stimme. Mehrfache Bevollmächtigungen sind nicht erlaubt.

Die Rolle des Gemeinderats

Der Gemeinderat hat in der Kirchengemeinde eine zentrale Rolle und eine weitreichende Verantwortung. „Wir sind für den Haushalt der Gemeinde verantwortlich, der größtenteils aus Personalkosten besteht“, erklärt Schwarzenberger. Dazu gehört auch die Entscheidung über die tägliche Organisation der Gemeindearbeit, wie etwa Bauunterhaltungen, Aktivitäten und Veranstaltungen. „Unsere Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass die Kirche funktioniert – von der Bauunterhaltung bis hin zu den Gottesdiensten.“

Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich ist die Personalverwaltung. Der Gemeinderat fungiert als Arbeitgeber für alle kirchlichen Angestellten, mit Ausnahme der Pastorin oder des Pastors. Dazu gehören unter anderem Kirchendienerinnen und -diener, Friedhofsmitarbeitende und Chormitglieder. „Wir tragen die Verantwortung dafür, dass diese Menschen ihre Arbeit machen können und die Gemeinde reibungslos läuft“, so Schwarzenberger.

Piet Schwarzenberger ist derzeit Kirchenratsvertreter in Hadersleben und möchte auch dieses Jahr wieder kandidieren (Archivbild). Foto: Ute Levisen

Zusammenarbeit zwischen dänischen und deutschen Gemeindemitgliedern

Die Zusammenarbeit zwischen den dänischen und deutschen Gemeindemitgliedern ist in Nordschleswig von besonderer Bedeutung. „Es gibt viel Vertrauen zwischen dem dänischen und deutschen Teil der Gemeinde“, sagt Schwarzenberger. „Auch wenn die Sitzungen und der gesamte Schriftverkehr auf Dänisch stattfinden, ist die Beteiligung der deutschen Minderheit wichtig.“ Die enge Kooperation stellt sicher, dass die Interessen aller Gemeindemitglieder berücksichtigt werden.

Der offizielle Flyer zur Kirchenratswahl 2024. Foto: Privat
Der offizielle Flyer zur Kirchenratswahl 2024. Foto: Privat

Unterstützung für Wählerschaft und besondere Regelungen

Für Menschen, die Schwierigkeiten haben, am 17. September zum Gemeindehaus zu gelangen, gibt es Unterstützung. „Wir möchten, dass jeder die Möglichkeit hat, an der Wahl teilzunehmen“, betont Schwarzenberger. „Deshalb empfehlen wir, sich bei der jeweiligen Ortsgemeinde zu melden. Es werden teilweise Fahrdienste angeboten, die Abholung und Rückfahrt organisieren können. So stellen wir sicher, dass wirklich jeder, der möchte, seine Stimme abgeben kann.“

Auch für diejenigen, die in einer anderen Gemeinde abstimmen möchten als der, in der sie wohnen, gibt es Möglichkeiten. „Als sogenannter ,Sognebåndsløser’ kann man auch in einer anderen Gemeinde wählen“, erklärt Schwarzenberger. Diese Option ist für Mitglieder gedacht, die eine besondere Bindung zu einer anderen Gemeinde haben als ihrer Wohnsitzgemeinde. „Wer daran interessiert ist, sollte sich frühzeitig im Gemeindebüro informieren, um die notwendigen Schritte zu unternehmen“, rät Schwarzenberger.

 

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Wahlen und den Terminen der jeweiligen Gemeinden werden in kommenden Artikeln veröffentlicht.

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