Deutsche Minderheit

Großes Interesse an juristischen „Grenzproblemen“

Großes Interesse an juristischen „Grenzproblemen“

Großes Interesse an juristischen „Grenzproblemen“

Apenrade/Aabenraa
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In der Deutschen Zentralbücherei in Apenrade folgten die Zuhörerinnen und Zuhörer mit großem Interesse Stefan Reinels Vortrag. Foto: Verband Deutscher Büchereien

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Rund 70 Interessierte folgten Rechtsanwalt Stefan Reinels Ausführungen über deutsches und dänisches Erbrecht in der Deutschen Bücherei in Apenrade. Viele Nordschleswiger mit Verbindungen ins Nachbarland erleben teilweise böse juristische Überraschungen.

Die Veranstaltung am Montag in der Deutschen Zentralbücherei Apenrade mit dem Kopenhagener Rechtsanwalt und Spezialisten für grenzüberschreitende Rechtsfälle, Stefan Reinel, unterstreicht das große Interesse besonders bei Nordschleswigern mit Verbindungen ins Nachbarland Deutschland in Sachen Erbrecht und Patientenverfügungen.

EU-Vorbehalte spielen eine Rolle

Nicht weniger als 70 Zuhörerinnen und Zuhörer folgten den Ausführungen des in Nordschleswig aufgewachsenen Juristen, der seit Jahrzehnten auch die deutsche Minderheit beraten hat. Dabei kam zutage, dass es auch aufgrund der dänischen Vorbehalte gegen eine EU-Rechtszusammenarbeit im Bereich des deutsch-dänischen Rechtswesens „Grauzonen“ gibt.

 

Stefan Reinel klärte in der Deutschen Zentralbücherei auch über Grauzonen aufgrund der unterschiedlichen Erbrechte im Grenzland auf. Foto: Verband Deutscher Büchereien / Claudia Knauer

 

So gab Reinel den Ratschlag, bei Patientenverfügungen sowohl eine deutsche als auch eine dänische Version zu Papier zu bringen, um im Bedarfsfall zu beiden Seiten der Grenze bei Einweisung in ein Krankenhaus abgesichert zu sein. Reinel ist als Mitinhaber einer Anwaltskanzlei in der dänischen Hauptstadt vor allem auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechtes in Dänemark und Deutschland tätig.

Staunend folgte die Zuhörerschaft dem rhetorisch sehr versierten Juristen, als er auf Fallstricke der deutlich unterschiedlichen Erbrechte Deutschlands und Dänemarks zu sprechen kam. So sorgen die dänischen Vorbehalte gegen die rechtliche Zusammenarbeit der Union dafür, dass in Dänemark nicht die Europäische Erbrechtsverordnung gilt, die es Menschen mit Verbindungen in zwei EU-Mitgliedsländer ermöglicht zu wählen, welches Erbrecht eines der beiden Staaten im eigenen Erbfall gelten soll.

In Dänemark gilt Wohnsitz

In Dänemark gelte erbrechtlich der Wohnsitz der verstorbenen Person, bei Wohnsitz in Dänemark also die Gesetze des Königreiches. Konsequenzen habe das etwa bei Freibeträgen hinsichtlich der Erbschaftssteuer.

Reinel ging auch auf unterschiedliche Bestimmungen ein, die beim Erben Ehepartner und Kinder betreffen. So werden im Vergleich zu Deutschland im dänischen Erbrecht Ehepartner gegenüber Kindern bevorzugt.

Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung gingen mit dem Eindruck nach Hause, dass es ratsam sei, sich ausreichend zu informieren und rechtzeitig Vorsorge zu treffen, um die Familie und andere Erben vor bösen Überraschungen zu schützen. 

 

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