Wirtschaft
Leerfahrten mit Paletten waren keine Kabotageverstöße
Leerfahrten mit Paletten waren keine Kabotageverstöße
Leerfahrten mit Paletten waren keine Kabotageverstöße
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Nicht alle Touren, die einer Pattburger Transportfirma 2019 als unerlaubte Kabotagefahrten vorgeworfen worden waren, waren Verstöße. Die EU hat Leerfahrten mit Paletten anders eingestuft.
Einen juristischen Teilerfolg haben die Transportbranche und das Pattburger Fuhrunternehmen H. P. Therkelsen feiern können, geht aus einer Pressemeldung der Firma hervor.
Das Transportieren von Paletten ist 2019 kein Verstoß gegen die Kabotageregeln gewesen. Das hat die EU-Kommission nach Beschwerde des Pattburger Unternehmens und von Branchenverbänden bestätigt.
H. P. Therkelsen kam 2019 wegen Transportfahrten mit Lastwagen einer deutschen Tochtergesellschaft ins Visier der Behörden. Der Firma wurde in mehreren Hundert Fällen vorgeworfen, gegen die Kabotagevorschriften verstoßen zu haben. Laut den Regeln dürfen beispielsweise dänische Lastwagengespanne maximal drei Transporte innerhalb von sieben Tagen in einem anderen Land fahren.
Die damaligen Palettenfahrten fallen nun raus. Um eine saftige Geldstrafe in Millionenhöhe wegen Kabotagefahrten kamen das Tochterunternehmen und der Hauptstandort in Pattburg allerdings nicht herum. 2,8 und 2 Millionen Kronen wurden fällig. Wegen des Verdachts der Urkundenfälschung wurden beteiligte Mitarbeiter und Fahrer zudem zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt.