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Mit 12 Kilogramm Kokain über die Grenze: Hohe Haftstrafen

Mit 12 Kilogramm Kokain über die Grenze: Hohe Haftstrafen

Mit 12 Kilogramm Kokain über die Grenze: Hohe Haftstrafen

JV/kjt
Fröslee/Frøslev
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In Sonderburg standen ein Mann und eine Frau wegen Drogenschmuggels vor Gericht. Foto: Karin Riggelsen

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Eine Frau und ein Mann mit Wohnsitz in Schweden müssen für insgesamt 16 Jahre ins Gefängnis. Sie wurden nahe dem Grenzübergang Fröslee dabei erwischt, Kokain mit einem Schwarzmarktwert von 7 Millionen Kronen in Richtung Norden zu schmuggeln. Der Kennzeichenscanner brachte die Polizei auf die Spur.

Ein 25-jähriger Mann und eine gleichaltrige Frau mit Wohnsitz in Schweden haben sich am Gericht in Sonderburg (Sønderborg) wegen Kokainschmuggels verantworten müssen. Der Mann ist zu neun Jahren, die Frau zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden, berichtet „JydskeVestkysten“.

Das Auto des Paares war vor einiger Zeit auf der Autobahn nahe dem Grenzübergang Fröslee von der Polizei kontrolliert worden. Der Kennzeichenscanner hatte den Wagen als verdächtig eingestuft.

Im Fahrzeug wurden dann insgesamt 12 Kilogramm Kokain gefunden, die sich zum Teil in speziellen Verstecken in der Karosserie befanden. Die beiden Verurteilten waren auf dem Weg von Berlin in Richtung Schweden. Der Schwarzmarktwert des Kokains beträgt rund 7 Millionen Kronen.

Vermutlich für Drogenring in Schweden

Der Drogenschmuggel wird einem Drogenring in Schweden zugeordnet. Durch Hinweise der Kollegen aus Schweden konnte die dänische Polizei zu bereits entdeckten 6 Kilogramm weitere sechs Kilogramm in einem speziellen Versteck in der Heckklappe finden, sodass die Gesamtmenge 12 Kilogramm betrug.

Die Frau gab vor Gericht an, von den Drogen nichts gewusst zu haben. Sie sei davon ausgegangen, mit ihrem angeblichen Partner ein Wochenende in Amsterdam zu verbringen. Dass die Fahrt dann über Berlin ging, habe sie nicht gewusst.

Der Mann, der die Frau nach eigenen Angaben erst bei Fahrtantritt kennengelernt hatte, erklärte unter anderem, von den Hintermännern unter Druck gesetzt und erpresst worden zu sein. Beide Versionen konnten das Gericht jedoch nicht von einem Schuldspruch abbringen.

 

 

 

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