Gesundheit
In Tingleff Schutzzonen um Trinkwasserbrunnen in Arbeit
In Tingleff Schutzzonen um Trinkwasserbrunnen in Arbeit
In Tingleff Schutzzonen um Trinkwasserbrunnen in Arbeit
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Bis Jahresende müssen die Bereiche mit Verboten beim Pestizid- und Düngereinsatz rund um die Anlagen zur Trinkwassergewinnung von Behörden und Grundbesitzern festgelegt werden. Die Kundschaft der Wasserwerke muss die Entschädigungen für betroffene Landwirte bezahlen.
Bereits 2019 ist in Dänemark angesichts des andauernden Problems der Trinkwasserverunreinigung vor allem durch Pestizide die Einrichtung von Schutzzonen um Wasserwerksbrunnen beschlossen worden.
Ausweisung durch staatliche Behörde
Doch trotz immer neuer beunruhigender Meldungen über Nachweis von Schadstoffen in Trinkwasserbrunnen, Schließungen von verunreinigten Anlagen und hohen Kosten durch Bau neuer Wasserwerke sind die Schutzzonen größtenteils noch nicht von der staatlichen Umweltbehörde „Miljøstyrelsen“ ausgewiesen worden. „In Tingleff müssen noch Verhandlungen mit Grundeigentümern abgeschlossen werden“, berichtet Thomas Muntzeck, der Leiter des Tingleffer Wasserwerkes.
„Es geht um landwirtschaftlich genutzte Flächen, deren Eigentümerinnen und Eigentümer Entschädigungen erhalten, wenn sie nach Ausweisung der Schutzzone keine oder weniger Pestizide ausbringen dürfen“, so Muntzeck.
Wasserwerkskundschaft muss zahlen
„Die Entschädigungen werden durch die Kundinnen und Kunden der Wasserwerke finanziert“, berichtet der Wasserwerksleiter, der unterstreicht, dass in Tingleff das Trinkwasser aus gut vor Schadstoffen geschützten Tiefbrunnen mit bis zu 220 Meter Tiefe gefördert wird.
Sie liegen im Ortsbereich beim Pflegeheim und am Wasserwerk am westlichen Ortsrand.
Probleme durch Gift vom Bahnbereich
Vor Jahrzehnten musste das Wasserwerk Trinkwasserbrunnen im Bereich des Tingleffer Waldes aufgeben. Dort war das Wasser durch Pestizide verunreinigt worden, die vom Gelände des Bahnhofs, wo Unkrautvernichtungsmittel verspritzt worden waren, ins Grundwasser gesickert sind.
Als Vorkehrungen gegen Pestizidgefahren an Brunnen sind Anwendungsverbote, die im Grundbuch vermerkt werden, ebenso zu finden wie Neupflanzungen von Wäldern. Die Kommunen müssen Pestizidverbote durchsetzen, wenn es keine Verständigung auf freiwilliger Basis gibt. Im Bereich von Tingleff betreffen Pestizidverbote künftig nicht nur Landwirtinnen und Landwirte mit Flächen an den Brunnen. Auch Hobbygärtner oder Hausbesitzer, die ihre Flächen mit Giften bearbeiten, müssten ihre Giftspritzen „einmotten“.