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„Wahnsinnsfahrer“ muss nicht ins Gefängnis

„Wahnsinnsfahrer“ muss nicht ins Gefängnis

„Wahnsinnsfahrer“ muss nicht ins Gefängnis

Hostrupholz/Christiansfeld
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Im Gericht von Sonderburg wurde dem jungen Mann der Prozess gemacht. Foto: Karin Riggelsen

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In einer psychiatrischen Klinik konnte zwar keine genaue Diagnose gestellt werden, aber an der Geisteskrankheit eines 24-jährigen Mannes zweifeln die Fachleute nicht. Bis er an Behörden seiner Heimat ausgeliefert werden kann, bleibt er in Obhut der Psychiatrie.

Eigentlich sollte und wollte ein damals 23-jähriger Mann seinem Bruder auf einer Baustelle bei Apenrade (Aabenraa) helfen. Was letztlich bei ihm dann offensichtlich paranoide Wahnvorstellungen auslöste, die zu einer Reihe von Gesetzesbrüchen führte, konnte weder in der Psychiatrie, in der er sich seit September vergangenen Jahres befunden hat, noch jetzt bei der Gerichtsverhandlung in Sonderburg (Sønderborg) genau geklärt werden.

Fest steht jedoch, dass etwas in ihm an dem Morgen des 12. September 2022 einen vehementen Fluchtreflex ausgelöst hatte, weshalb der heute 24-Jährige am Hvilehøjvej in Hostrupholz (Hostrupskov) ein Auto stahl, mit dem er allerdings bereits in Feldstedt (Felsted) verunglückte. Dort wollte er seine Fahrt mit einem Baustellenfahrzeug fortsetzen. Doch er scheiterte bei dem Versuch, das Fahrzeug zu bewegen. Zuvor hatte er mit einem Bauhelm auf zwei Bauarbeiter eingeschlagen.  

Über die Autobahn nach Norden

Der junge Mann flüchtete daraufhin zunächst zu Fuß. Auf einem Anwesen in der Nähe stahl er Auto, mit dem er dann über die Autobahn Richtung Norden raste.

Nördlich von Hadersleben kollidierte er bei einem waghalsigen Überholmanöver mit einem Krankentransporter, setzte aber mit dem lädierten Fahrzeug seine „Wahnsinnsfahrt“ fort. Wie durch ein Wunder wurde niemand in dem Krankentransporter verletzt.

Höhe Christiansfeld landete der junge Mann in dem gestohlenen Pkw schließlich im Straßengraben und wurde von der Polizei festgenommen. Rund eine Stunde währte die wilde Fahrt.

Keine eindeutige Diagnose

In einer psychiatrischen Klinik konnte nicht zuletzt aufgrund von Verständigungsproblemen keine wirkliche Diagnose gestellt werden. Dass es sich bei dem jungen Mann um einen psychisch Kranken handelt, der für den normalen Strafvollzug ungeeignet ist, ging aus dem Gutachten, das den Prozessakten beigefügt war, jedoch eindeutig hervor.

Auch wenn Richter Jens Schultz-Hansen den jungen Mann für schuldig im Sinne der Anklage hielt, so verhängte er keine Gefängnisstrafe, sondern wies den 24-Jährigen auf unbestimmte Zeit zur Behandlung in die Psychiatrie ein. 

Auslieferung nach Polen

Da der Verurteilte jedoch keinerlei Verbindung zu Dänemark hat, wird er den Behörden in seiner polnischen Heimat übergeben. Bis dahin bleibt er in einer dänischen Klinik, schreibt „JydskeVestkysten“. Für den Fall, dass er einmal aus der dortigen Psychiatrie entlassen wird, wurde zusätzlich ein sechsjähriges Aufenthalts- und Einreiseverbot nach Dänemark verhängt. Der Mann nahm das Urteil an.

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