Flüchtlingspolitik
Sami und seine Familie dürfen in Dänemark bleiben
Sami und seine Familie dürfen in Dänemark bleiben
Sami und seine Familie dürfen in Dänemark bleiben
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Die Appellinstanz der dänischen Flüchtlingsbehörde hat nach intensiver Diskussion am 1. Februar entschieden, dass der syrische Flüchtling, der sich mitsamt Ehefrau und fünf Kindern sehr gut in Nordschleswig eingelebt hat, nicht in seine syrische Heimat zurückgeschickt wird.
Sami Al-Dyab und seine ganze Familie dürfen in Dänemark bleiben. So hat die Appellinstanz am Dienstag entschieden.
Damit kann Sami Al-Dyab seinen Job bei Danfoss in Gravenstein (Gråsten) behalten; er und seine Familie müssen auch nicht ihr Eigenheim in Stübbek (Stubbæk) vor den Toren Apenrades gegen eine unsichere Zukunft in Syrien eintauschen.
Endlich wieder Schlaf
„Ich bin sehr, sehr froh. Das bedeutet einfach alles für mich. Nun können meine Familie und ich wieder zu unserem Leben zurückkehren. Und: Jetzt kann ich endlich wieder schlafen“, sagt Sami Al-Dyab gegenüber der Gewerkschaftszeitung „3F“.
Die gleichnamige Gewerkschaft hatte sich für ihr Mitglied mit den syrischen Wurzeln starkgemacht; in den vergangenen Tagen und Wochen hat Samis Fall landesweit für Verwunderung gesorgt.
Vier Stunden Bangen und Zittern
Sami Al-Dyab stand am Dienstag knapp drei Stunden vor der Appellinstanz, um persönlich seine Argumente vorzubringen, in der klaren Hoffnung, dass die Entscheidung, dass er und seine Familie Dänemark verlassen müssen, umgestoßen wird.
Nach einem rund einstündigen Votum teilte die Appellinstanz dann ihre Entscheidung mit.
Das Ergebnis fiel nicht nur zugunsten der Familie Al-Dyab aus. Darüber hinaus hat die Appellinstanz ihr sogar einen anderen „Flüchtlingsstatus“ zugesprochen.
Sami ist nun „Konventionsflüchtling“
„Sami hat sogar eine bessere Aufenthaltsgenehmigung als vorher erhalten, da er jetzt den Status als sogenannter Konventionsflüchtling erhält“, sagt der Anwalt der Familie, Niels-Erik Hansen, gegenüber der Gewerkschaftszeitung „3F“.
Als Konventionsflüchtling bekommen Sami Al-Dyab und seine Familie mehr Rechte und einen besseren Schutzstatus.
Wäre die Sache nicht zugunsten der Familie Al-Dyab ausgefallen, hätte die Familie innerhalb von 30 Tagen ihr Haus in Stübbek verkaufen, die Volksschule, das Gymnasium, die Universität beziehungsweise den Arbeitsplatz bei Danfoss verlassen müssen, um für unbestimmte Zeit in ein Ausreisecenter zu ziehen.
Landesweite Verwunderung
Der Fall von Sami Al-Dyab und dessen Familie hat in den vergangenen Tagen landesweit für Aufsehen gesorgt. Mehrere (sozialdemokratische) Lokalpolitiker haben die Flüchtlingspolitik der Regierung kritisiert und sie sogar als „töricht“ (torskedumt) bezeichnet, zumal tüchtige Arbeitskraft Mangelware ist.
Auch die Sprecher der Unterstützerparteien der Regierung haben sich darüber gewundert, dass sie Flüchtlinge wie Sami Al-Dyab zurück nach Syrien schickt, das der syrische Diktator Baschar al-Assad kompromisslos regiert.
1.250 Aufenthaltsgrundlagen auf dem Prüfstand
Momentan wird von den dänischen Behörden die Aufenthaltsgrundlage von 1.250 syrischen Flüchtlingen daraufhin überprüft, ob sie in ihr Heimatland abgeschoben werden können. Das geschieht, nachdem die Regierung 2019 – trotz Warnungen von Amnesty International und anderen Organisationen – Teile Syriens als sicher eingestuft hat.
Dänemark und Ungarn sind die einzigen Länder in Europa, die syrische Flüchtlinge abschieben.
Aus diesem Grund haben bereits 400 syrische Flüchtlinge Dänemark verlassen, um Asyl in anderen europäischen Ländern zu beantragen, schreibt „3F“.
Laut einer Statistik des Ausländer- und Integrationsministeriums aus dem Herbst 2020 hatten rund zwei von drei syrischen Staatsbürgerinnen und -bürgern in der Altersklasse 18 bis 64 Jahre, die in Dänemark leben, einen festen Job, hatten sich selbstständig gemacht, waren in der Ausbildung, studierten oder Ähnliches.
Den Link zu dem Artikel in der Gewerkschaftszeitung „3F“ finden Sie hier.