Minderheitenpolitik

Rückenwind bei Initiative für Minderheitenrechte per Grundgesetz

Rückenwind bei Aktion Minderheitenrechte ins Grundgesetz

Rückenwind bei Aktion Minderheitenrechte ins Grundgesetz

Kiel
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Lars Harms ist der Fraktionsvorsitzende des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) im Schleswig-Holsteinischen Landtag. Foto: SSW

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SSW-Spitzen verweisen auf ein aktuelles neues Rechtsgutachten. Mit einer Achtungsklausel würden bei neuen Gesetzen Konsequenzen im Bereich der nationalen Minderheiten berücksichtigt.

Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) sieht neuen Rückenwind für die gemeinsame Initiative der Bundesländer Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen, den Schutz der Rechte der anerkannten nationalen Minderheiten in Deutschland im deutschen Grundgesetz zu verankern. Aus einem vom Pinneberger Rechtsanwalt Wilhelm Mecklenburg im Auftrag des SSW erarbeiteten Gutachten geht hervor, dass auf Bundesebene die Belange der nationalen Minderheiten, Dänen, Friesen, Sorben sowie Sinti und Roma bisher nur unzureichend berücksichtigt werden.

Bedeutung bei internationalen Vertragsverpflichtungen

„Wir streben an, dass im Rahmen der Initiative Schleswig-Holsteins, Brandenburgs und Sachsens im Bundesrat das Grundgesetz durch eine Achtungsklausel zugunsten der Rechte der Minderheiten ergänzt wird“, so der Fraktionsvorsitzende des SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Lars Harms. „Das hat vor allem Bedeutung bei internationalen Vertragsverpflichtungen Deutschlands. Bisher sind die Minderheiterechte auf Bundesebene nur in geringem Umfang wie beim Wahlrecht oder Namensrecht berücksichtigt“, so Harms bei einer Online-Pressekonferenz aus dem Landeshaus. „Das ist viel zu wenig“, so Harms, der daran erinnerte, dass auf Landesebene in Schleswig-Holstein die Minderheitenpolitik weitgehend durch verfassungsrechtliche Verpflichtungen abgesichert werde.

Minderheitenrechte 1849 und 1919 mit Verfassungsrang

„Die Minderheitenrechte waren sowohl in der Paulskirchenverfassung des deutschen Reiches von 1849 als auch in der Weimarer Verfassung von 1919 verankert, deshalb wäre das auch 100 und 150 Jahre später angemessen in der heutigen Bundesverfassung“, so Harms, der hofft, dass die Bundesratsinitiative erfolgreich verläuft, auch wenn diese kaum vor dem Ende der laufenden Legislaturperiode im Herbst zu Beschlüssen im Bundestag führen dürfte.

Stefan Seidler will für den SSW in den Bundestag einziehen. Foto: SSW

 

Thema im SSW-Bundestagswahlkampf

Der Bundestags-Spitzenkandidat des SSW, Stefan Seidler, will sich bei einer Wahl ins Parlament für das Thema Minderheitenrechte im Grundgesetz stark machen. Es gebe Beispiele anderer Staaten wie Österreich, so Seidler, die ihre nationalen Minderheiten per Verfassung unterstützten. Lars Harms meinte, dass man bei der Initiative auf Unterstützung aus Dänemark hoffe.

Per Online-Pressekonferenz informierten Lars Harms ud Stefan Seidlr über die Grundgesetz-Initiative des SSW. Foto: Volker Heesch

 

„Allerdings dürfte die dänische Staatsministerin kaum bei Bundeskanzlerin Merkel wegen der Sache anrufen“, fügte er hinzu, und erläuterte auf Frage des „Nordschleswigers“, dass eine Aufnahme des Themas nationale Minderheiten in das dänische Grundgesetz kaum zu erwarten sei. „Das dänische Grundgesetz von 1849 wird kaum verändert oder ergänzt“, so Harms, das sei beim deutschen Grundgesetz aber anders.

 

Stefan Seidler hofft auf Unterstützung für die Grundgesetzesinitiative durch die Minderheitenkonventionen auf Ebene des Europarats und des europäischen Minderheitenverbandes FUEN. Wenn ihm der Sprung in den Bundestag gelingen sollte, so Seidler, werde er dort als Wachhund für die Minderheitenrechte auftreten. Lars Harms unterstrich, dass die Argumentation Wilhelm Mecklenburgs Vertreter anderer Parteien beeindrucken dürfte, mit seiner Hilfe habe die dänische Minderheit schon mehrfach Prozesse gewonnen. Damit spielte er auf den Erfolg an, der vor Jahren die CDU-geführte Landesregierung in Kiel zwang, Kürzungen bei den Schulzuschüssen für die dänische Minderheit zurückzunehmen.

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