Verkehrssicherheit

Geisterfahrer: Wichtige Tipps für den Ernstfall

Geisterfahrer: Wichtige Tipps für den Ernstfall

Geisterfahrer: Wichtige Tipps für den Ernstfall

Apenrade/Aabenraa
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Das Warnschild „Einfahrt verboten" ist – wie hier bei der neuen Autobahnrampe bei Rothenkrug/Bodum bei den meisten Autobahnausfahrten entgegen der Fahrtrichtung aufgestellt. An manchen Stellen sind zusätzlich gelbe Warnschilder mit einer erhobenen schwarzen Hand und dem Schriftzug Stop montiert worden. Foto: Anke Haagensen

Der Leiter der Verkehrspolizei für Nordschleswig und Südjütland gibt Autofahrern, die versehentlich auf der falschen Autobahnseite unterwegs sind, ein paar Verhaltensregeln an die Hand.

„Auf der E45 kommt ihnen ein Falschfahrer entgegen.“ Diese Verkehrsfunkmeldung kommt, statistisch gesehen, in Dänemark immer seltener über den Äther. Die Anzahl der gemeldeten Geisterfahrer lag 2019 so niedrig wie seit 15 Jahren nicht mehr. Wir berichteten.

Ein Falschfahrer kommt entgegen

Wer auf einem Autobahnabschnitt unterwegs ist, für den die Warnung ausgegeben wurde, sollte die Geschwindigkeit verringern, die Warnblinkanlage anschalten, sich am rechten Fahrstreifen einordnen und nicht überholen, bis über den Verkehrsfunk wieder Entwarnung gegeben wird.

Und wenn ich der Geisterfahrer bin?

„Was aber sollte ein Autofahrer tun, der versehentlich selbst zum Geisterfahrer geworden ist?“

Diese Frage einer Leserin stellen wir dem Leiter der Verkehrspolizei für Nordschleswig und Südjütland, Polizeioberrat (vicepolitinspektør) Knud Reinholdt.

„Das ist gar nicht so einfach zu beantworten“, räumt er ein. „Die schlechteste aller Lösungen ist es aber, einfach weiterzufahren, auch wenn man die Warnblinkanlage anschaltet oder entgegenkommende Fahrzeuge mit der Lichthupe warnt“, unterstreicht Reinholdt.

Genauso (falsch) hatte sich nämlich die Geisterfahrerin verhalten, die in der Nacht zu Mittwoch auf der Autobahn auf dem Teilstück zwischen den Auffahrten Hadersleben Süd und Rothenkrug von der Polizei in südlicher Fahrtrichtung angehalten wurde, während auf der gegenüberliegenden Spur die Aufräumarbeiten nach einem tödlichen Geisterfahrerunfall noch liefen.

Warnblinker an und wenden

„Sollte ein Autofahrer versehentlich doch auf die falsche Spur geraten, lautet der erste Tipp: Warnblinkanlage anschalten. Danach: Sich schnellstmöglich auf die Standspur begeben, dort anhalten oder am besten sofort wenden, wenn möglich, ohne natürlich andere zu gefährden“, betont Knud Reinholdt.

Nach dem gelungenen Wendemanöver sollte derjenige dennoch die Polizei anrufen, damit wieder Entwarnung gegeben werden kann.

Polizei benachrichtigen

„Wir erhalten in der Regel ganz schnell Meldung von Geisterfahrern und leiten entsprechende Maßnahmen ein. Wir alarmieren die Verkehrsnachrichten und schicken eine Polizeistreife vor Ort. Wenn wir vom Falschfahrer selbst erfahren, dass alles wieder gut ist, können wir die eingeleiteten Maßnahmen wieder abblasen“, erläutert Knud Reinholdt seine Aufforderung.

Das Wendemanöver kann tatsächlich unter Umständen ein äußerst schwieriges Unterfangen sein. In solchen Fällen rät der Leiter der Verkehrspolizei dem Pechvogel, das Auto am Straßenrand abzustellen, sich in Sicherheit zu begeben, die Polizei anzurufen und auf das Eintreffen derselbigen zu warten.

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