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Winterreifen: Das sind die Regeln in Dänemark und Deutschland

Winterreifen: Das sind die Regeln in Dänemark und Deutschland

Winterreifen: Die Regeln in Dänemark und Deutschland

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Apenrade/Aabenraa
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Während es in Deutschland eine Winterreifenpflicht gibt, ist es in Dänemark lediglich eine Empfehlung (Archivbild). Foto: Paul Sehstedt

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Noch sind die Temperaturen mild, doch schon bald kann es besonders in den Morgen- und Abendstunden rutschig auf den Straßen werden. Was gilt es in Hinblick auf Winterreifen zu beachten, und was sind die Unterschiede zwischen Deutschland, Dänemark und anderen europäischen Ländern?

Anders als in Deutschland gibt es in Dänemark keine Winterreifenpflicht. In Dänemark werden Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 3 Millimetern während der Wintermonate lediglich empfohlen. Das Gesetz schreibt eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vor. Das geht aus dem Ländervergleich des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz hervor.

Auch der dänische Autofahrerverband FDM empfiehlt, bereits im Herbst auf Winterreifen umzusteigen – schon bevor der erste Schnee fällt. Denn nicht nur bei Schnee und Graupel bieten diese Reifen den besten Grip. Auch auf nasser Fahrbahn schneiden Winterreifen laut Tests von FDM besser ab als Sommerreifen.

Ganzjahresreifen als Alternative

In den vergangenen Jahren sind bessere Ganzjahresreifen auf den dänischen Markt gekommen und können dem Verband zufolge eine gute Alternative zu Winterreifen sein.

Beim Reifenwechsel ist es wichtig, darauf zu achten, ob die Reifen richtig aufgepumpt sind.

Der richtige Reifendruck ist in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs angegeben. Wer mit dem Auto in kältere Gegenden fährt, zum Beispiel zum Skifahren, sollte den Reifendruck um 0,2 bar erhöhen, da der Druck sinkt, wenn es richtig kalt wird.

In Deutschland gilt Winterreifenpflicht

Im Ausland können besondere Vorschriften für Winterreifen gelten, zum Beispiel in Deutschland. Hier gilt die situative Winterreifenpflicht. Das heißt, bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen Winterreifen aufgezogen werden. Demnach müssen Fahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte im Straßenverkehr auf allen vier Rädern mit Winterreifen ausgerüstet sein, so das Europäische Verbraucherschutzzentrum. Alternativ können Ganzjahresreifen benutzt werden. 

Die Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 Millimetern.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss in Deutschland mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Jedes europäische Land hat seine eigenen Vorschriften

Für Winterreifen gibt es in Europa keine einheitliche Regelung. 

Jedes Land ergreift seine eigenen Maßnahmen. 

Dabei sind vier Kategorien erkennbar:

  • Länder, die Winterreifen in bestimmten Gebieten oder auf bestimmten Straßen vorschreiben (Frankreich, Italien, Spanien). 
     
  • Länder, die Winterreifen anordnen, wenn es die Wetterbedingungen erfordern (u. a. Deutschland, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Rumänien).
     
  • Länder, in denen Winterreifen für einen festgelegten Zeitraum Pflicht sind (u. a. Estland, Finnland, Schweden, Slowenien). 
     
  • Länder, in denen es keine Winterreifenpflicht gibt (u. a. Belgien, Dänemark. Niederlande, Polen, Portugal).

Was in den einzelnen Ländern Europas genau gilt, können Autofahrerinnen und Autofahrer auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums nachlesen.

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