Diese Woche in Kopenhagen

„Wie sorgfältig verwaltet die Regierung die Corona-Macht?“

Wie sorgfältig verwaltet die Regierung die Corona-Macht?

Wie sorgfältig verwaltet die Regierung die Corona-Macht?

Kopenhagen
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Zur Handhabung der Corona-Krise hat sich die Regierung außerordentliche Machtbefugnisse geben lassen. Ist sie mit der Einmischung in die Entscheidungen der Gerichte nicht noch ein gutes Stück über diese Befugnisse hinaus gegangen, fragt sich Walter Turnowsky, Korrespondent in Kopenhagen.

Versammlungsverbot, Verbot des Besuchs von Angehörigen im Pflegeheim, Möglichkeit der Zwangsbehandlung, zeitweilige Schließung von privaten Betrieben. Es sind keine ganz geringen Eingriffe in die Freiheitsrechte, die im Zuge der Corona-Krise durchgeführt wurden.

Die Regierung hat diese Befugnisse erhalten, als am 31. März im Eilverfahren ein neues Epidemiegesetz durch das Folketing gepeitscht wurde. Man kann durchaus von einem Notstandsgesetz reden. Gewiss, sowohl das Eilverfahren las auch die Eingriffe, waren notwendig, um die Corona-Krise in den Griff zu bekommen.

Doch wer so weitgehende Befugnisse erhält, der muss mit ihnen auch besonders sorgsam umgehen. In mehreren Fällen gab es Kritik, man habe diese Sorgsamkeit nicht walten lassen.

DR und TV2

Am 11. März rief die damalige Staatssekretärin des Kulturministeriums, Marie Hansen, bei den Direktoren von DR und TV2 an. Sie gab die direkte Order, dass die Mitarbeiter nach Hause geschickt werden sollten. Ausgenommen waren nur Nachrichtenjournalisten, die weiterhin am Arbeitsplatz erscheinen.

Empfindlich war dies, weil das Gesetz vorschreibt, die Politiker sollen zu den öffentlich-rechtlichen Sendern Abstand wahren (armslængdeprincip), damit es keine Einmischung in das Agieren der freien Presse gibt. Dieses Prinzip sollte eigentlich tief in der DNA des Kulturministeriums (und der Sender) verwurzelt sein.

Doch erst am 27. Mai, nachdem die Sache öffentlich geworden war, räumte Kulturministerin Joy Mogensen (Soz.) ein, das Ministerium habe die Befugnisse überschritten.

Besuch in Pflegeheimen

Ein weiteres Beispiel ist die Frage der Besuche in Pflegeheimen. Hier hat die Gesundheitsbehörde am 8. April eine Richtlinie erlassen, die bedeutete, dass auch Besuche im Freien untersagt waren. Diese Richtlinie war jedoch ungesetzlich.

Ende April wurde dieser Fehler entdeckt und die Richtlinie geändert. Ungefähr einen Monat lang saßen Senioren einsam in ihren Zimmern.

Unabhängigkeit der Gerichte

Wo die Richtlinie zu den Pflegeheimen hohe menschliche Kosten verursacht hat, ist der jüngst bekannt gewordene Fall vom Grundsätzlichen her wohl der ernsteste. „Information“ konnte aufgrund einer Akteneinsicht berichten, dass das Justizministerium sich in die Arbeit der unabhängigen Gerichte eingemischt hat. Am 13. März wurde eine Mail vom Justizministerium an die Gerichtspräsidenten geschickt. Die Gerichte seien zu schließen, nur kritische Sachgebiete dürften bearbeitet werden. Angefügt war eine Liste von Gebieten, die während des teilweisen Shutdowns nicht bearbeitet werden durften.

Experten sehen hier die Dreiteilung der Macht gefährdet und meinen, dass die Regierung sich zumindest haarscharf an der Grenze zu einem Verfassungsbruch bewegt. Unter anderen meint Jens Elo Rytter, Professor in Verfassungsrecht an der Kopenhagener Universität, dass gerade die Unabhängigkeit der Gerichte von der Exekutive, also der Regierung, von zentraler Bedeutung sei. Er spricht gegenüber „Information“ von einem „Grundstein des Rechtsstaates“. Auch der Vorsitzende des Richterverbandes, Mikael Sjøberg, meint, dass die Vorgehensweise des Justizministeriums staatsrechtlich nicht in Ordnung gewesen sei.

Grundsätzliche Prinzipien 

Zwar streitet das Justizministerium ab, dass es Anlass zu Kritik gebe, doch dies ist nicht unbedingt beruhigend. Denn gerade für die Juristen in diesem Ministerium sollte es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass man sich noch nicht einmal in die Nähe eines Grundgesetzbruchs wagen sollte.

Es steht außer Frage, dass die hier genannten Entscheidungen mit den besten Absichten getroffen worden sind. Auch hat Staatsministerin Mette Frederiksen (Soz.) von Anfang an betont, dass bei der Handhabung der Corona-Krise Fehler passieren würden. Doch dies ist hier nicht der entscheidende Punkt.

Es geht darum, dass ganz grundsätzliche Prinzipien, wie die Dreiteilung der Macht und die Sicherung einer freien Presse, weder in der Regierung noch in der Staatsverwaltung tief genug verankert zu sein scheinen.

Während der Corona-Krise haben wir gelernt, Abstand zueinander zu halten. Vielleicht sollte man für die Exekutive im Herbst eine Kampagne starten, wie man Abstand zu Bereichen hält, wo man nichts zu suchen hat. Ein paar Ideen für Plakate hätte ich schon.
 

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