Kulturrat zu Pandemie-Regeln

Neue Corona-Verordnung erleichtert Einreise für Künstler

Neue Corona-Verordnung erleichtert Einreise für Künstler

Neue Corona-Verordnung erleichtert Einreise für Künstler

dpa
Berlin
Zuletzt aktualisiert um:
Leere Sitzreihen: Der Kultursektor wurde besonders hart von der Pandemie getroffen. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa

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Für noch nicht vollständig geimpfte Künstlerinnen und Künstler sieht die neue Corona-Verordnung eine Ausnahme bei der Quarantäne vor. Ganz zufrieden ist der Kulturrat dennoch nicht.

Die neue, von Sonntag an geltende Corona-Einreiseverordnung bringt nach Darstellung des Deutschen Kulturrats Verbesserungen für Künstlerinnen und Künstler mit sich. So werde die Einreise aus Hochrisikogebieten erleichtert.

Dafür sei eine Ausnahme von der Quarantäne festgelegt worden für nicht vollständig geimpfte Personen, «die zur künstlerischen Berufsausübung auf der Grundlage vertraglicher Verpflichtungen an künstlerischen oder kulturellen Produktions- oder Präsentationsprozessen teilnehmen». Die Regelung sei längst überfällig, sagte der Geschäftsführer des Kulturrats, Olaf Zimmermann, in einer Mitteilung.

Der internationale Austausch sei essenziell für das kulturelle Leben. «Die Veränderung der Einreiseverordnung ist eine wichtige Maßnahme, um den internationalen Kulturaustausch wieder zu beleben.»

Kulturrat fordert Gleichstellung mit Sport

Leider sei jedoch eine vollständige Gleichstellung mit dem Sport noch nicht erreicht worden. In der neuen Einreiseverordnung gebe es eine Ausnahme für Sportler aus Virusvariantengebieten, die aber nicht für Künstler gelte. «Diese Gleichbehandlung sollte für Künstler noch nachgetragen werden», forderte Zimmermann.

Die neuen Regeln sollen eine Corona-Ausbreitung zum Ende der Sommerferien verhindern. Alle ab zwölf Jahren brauchen künftig bei der Einreise den Nachweis einer Impfung, einen Nachweis als Genesener oder ein negatives Testergebnis. Diese Vorgabe gab es schon für alle Flugpassagiere, nun gilt sie auch für Einreisen per Auto, Bahn oder Schiff.

Bei einem Aufenthalt in Gebieten mit neuen, besorgniserregenden Virusvarianten ist ein Testnachweis Pflicht. Nachweise als genesen oder geimpft reichen in diesem Fall nicht.

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