Vormundschaftsstreit

Britney Spears will nicht mehr schweigen

Britney Spears will nicht mehr schweigen

Britney Spears will nicht mehr schweigen

dpa
Los Angeles
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Ein Britney Spears-Anhänger schwenkt eine «Free Britney»-Fahne im Rahmen einer Gerichtsanhörung zur Vormundschaft der Popsängerin. Foto: Chris Pizzello/AP/dpa

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Seit 2008 ist Britney Spears der Vormundschaft ihres Vaters unterstellt. Sie kämpft vor Gericht dagegen an - doch bisher ohne Erfolg. Nun kündigte sie an, sich auch weiter verbal wehren zu wollen.

Britney Spears will nach eigenen Worten noch lange nicht damit aufhören, sich öffentlich über ihre Vormundschaft zu äußern.

«Ich werde nie in der Lage sein, loszulassen und weiterzumachen, bis ich alles gesagt habe, was ich sagen musste... und ich bin nicht annähernd so weit!», schrieb die 39-Jährige am Dienstag (Ortszeit) auf Instagram. Dazu teilte sie ein Foto von mehreren Würfeln, die den Satz «Ein Tag nach dem anderen» legen. «Mir wurde so lange gesagt, dass ich über Dinge schweigen soll, und ich habe endlich das Gefühl, anzukommen», fuhr Spears fort. Ihren Post beendete sie mit drei Friedenstauben-Emojis.

Am vergangenen Wochenende hatte die Sängerin in einem langen Instagram-Post deutliche Kritik an der Vormundschaft, ihrem Umfeld und ihrer Familie geübt. «Mein sogenanntes Hilfssystem hat mich sehr verletzt! Die Vormundschaft hat meine Träume zerstört», schrieb sie unter anderem. Zudem wandte sie sich gegen kritische Kommentare, die sie zu ihren Tanzvideos bei Instagram bekommen hatte. «An diejenigen, die sich dafür entscheiden, meine Tanzvideos zu kritisieren... Es ist so, dass ich in der nahen Zukunft nicht auf irgendwelchen Bühnen auftreten werde - mit meinem Vater, der bestimmt, was ich trage, sage, tue oder denke.» Die Menschen könnten sich glücklich schätzen, dass sie überhaupt etwas poste.

Die 39-Jährige steht seit 2008 unter der Vormundschaft ihres Vaters, nachdem sie wegen beruflicher und privater Probleme psychisch zusammengebrochen war. Im Juni forderte Spears in einer Gerichtsanhörung ein Ende der 13-jährigen Vormundschaft.

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