Vertragspflichten

Impfstoff-Streit: Zweites EU-Verfahren gegen Astrazeneca

Impfstoff-Streit: Zweites EU-Verfahren gegen Astrazeneca

Impfstoff-Streit: Zweites EU-Verfahren gegen Astrazeneca

dpa
Brüssel
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Im Rechtsstreit um Lieferrückstände von Astrazeneca bei Corona-Impfstoff führt die EU-Kommission nun offiziell ein zweites Gerichtsverfahren gegen den britisch-schwedischen Hersteller. Foto: Stefan Sauer/dpa

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Die EU will weiter die vertraglich zugesicherte Lieferung von Impfstoffdosen durchsetzen. Dafür eröffnet Brüssel jetzt ein zweites Gerichtsverfahren gegen Astrazeneca.

Im Rechtsstreit um Lieferrückstände von Astrazeneca bei Corona-Impfstoff führt die EU-Kommission nun offiziell ein zweites Gerichtsverfahren gegen den britisch-schwedischen Hersteller.

Nach dem bereits laufenden Eilverfahren gehe es in einem Hauptsacheverfahren ab 24. September um die genaue rechtliche Prüfung von Vertragspflichten und möglicher Verstöße, teilte ein Kommissionssprecher am Dienstag mit.

Zweck beider Verfahren sei jedoch derselbe: Die EU wolle bei Astrazeneca die Lieferung der vertraglich zugesagten Impfstoffdosen durchsetzen. Konkret gehe es zunächst um 90 Millionen Dosen Corona-Impfstoff: Das Unternehmen habe im ersten Quartal an die EU 30 Millionen Impfdosen geliefert statt der zugesicherten 120 Millionen. Letztlich seien Zwangsgelder denkbar, sagte der Sprecher. Im Eilverfahren will die Kommission aber zunächst eine einstweilige Anordnung erwirken, die ihre vertraglichen Ansprüche festhält. Darüber wird am 26. Mai vor einem Gericht in Brüssel verhandelt.

Insgesamt hat die EU 300 Millionen Dosen von Astrazeneca bis Ende Juni bestellt. Nach jüngsten Prognosen dürften es bis dahin aber nur 100 Millionen Dosen werden. Astrazeneca hält den Rechtsstreit für unbegründet, weil die Firma die Vertragspflichten anders auslegt als die Kommission.

EU-Industriekommissar Thierry Breton hatte am Wochenende erklärt, man habe den Vertrag mit Astrazeneca nicht über Juni hinaus verlängert. Inzwischen wird der Impfstoff von Astrazeneca in einigen EU-Staaten nur noch eingeschränkt verwendet, weil er in Verbindung mit sehr seltenen Fällen von Hirnthrombosen gebracht wird. Er ist von der EU-Arzneimittelbehörde EMA aber weiter uneingeschränkt freigegeben.

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