Rassismus

Fall George Floyd: Weitere Anklage gegen vier Ex-Polizisten

Fall George Floyd: Weitere Anklage gegen vier Ex-Polizisten

Fall George Floyd: Weitere Anklage gegen vier Ex-Polizisten

dpa
Washington
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Ein Plakat vor einem Regierungsgebäude von Hennepin County in Minneapolis erinnert an den Tod von George Floyd bei einem Polizeieinsatz. Foto: Jim Mone/AP/dpa

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Der Ex-Polizist Chauvin ist im Fall George Floyd bereits schuldig gesprochen worden. Drei Mitangeklagte warten in den USA noch auf ihr Verfahren. Ihnen könnten nun auch Strafen auf Bundesebene drohen.

Im Zusammenhang mit der Tötung des Afroamerikaners George Floyd in den USA ist gegen die vier beteiligten Ex-Polizisten nun auch vor einem Bundesgericht Anklage erhoben worden.

Das US-Justizministerium teilte am Freitag mit, den Beschuldigten werde vorgeworfen, Floyd vorsätzlich seiner verfassungsmäßigen Rechte beraubt zu haben. Die Anklagen seien getrennt von jenen, die der Bundesstaat Minnesota erhoben hatte. Bei einem ersten Verfahren in Minnesota war der Hauptangeklagte, der weiße Ex-Polizist Derek Chauvin, in allen Punkten schuldig gesprochen worden.

Das Justizministerium teilte mit, Chauvin habe einer der neuen Anklagen zufolge Floyds verfassungsmäßiges Recht verletzt, «frei von unangemessener Gewaltanwendung durch einen Polizeibeamten» zu sein. Floyd sei zudem ohne ordentliches Gerichtsverfahren seiner Freiheit beraubt worden. Zwei der drei Mitangeklagten würden beschuldigt, vorsätzlich nicht eingegriffen zu haben. Allen vier Angeklagten werde vorsätzliche unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen. Diese Handlungen hätten im Mai vergangenen Jahres zum Tod des Afroamerikaners geführt.

Dem Ministerium zufolge wird Chauvin in einer zweiten Anklage vorgeworfen, 2017 die Rechte eines 14-Jährigen verletzt zu haben. Er werde unter anderem beschuldigt, den Jugendlichen ohne Grundlage an der Kehle gehalten und mit einer Taschenlampe mehrfach auf den Kopf geschlagen zu haben. Beide Anklagen basierten darauf, dass die Beschuldigten durch Missbrauch ihrer Macht verfassungsmäßige Rechte missachtet hätten.

Die Geschworenen in Minnesota hatten Chauvin am 20. April unter anderem des Mordes zweiten Grades schuldig gesprochen. Darauf stehen in dem Bundesstaat bis zu 40 Jahre Haft. Bislang ist die Verkündung des Strafmaßes für den 16. Juni geplant. Chauvin hatte auf nicht schuldig plädiert. Da er nicht vorbestraft ist, rechnen Experten damit, dass ein deutlich geringeres Strafmaß verhängt wird als zulässig wäre. Die Verteidigung hatte am Dienstag unter anderem rechtliche Fehler bemängelt und eine Neuauflage des Verfahrens beantragt.

In Minnesota sind neben Chauvin drei ehemalige Kollegen angeklagt, die an dem Einsatz ebenfalls beteiligt waren. Sie werden in einem Verfahren ab August vor Gericht stehen. Ihnen wird Beihilfe zur Last gelegt. Auch sie könnten zu langjährigen Haftstrafen verurteilt werden. Unabhängig davon drohen den vier Ex-Polizisten mit den neuen Anklagen auf Bundesebene nun zusätzliche Haft- oder andere Strafen.

In der Mitteilung des Justizministeriums hieß es, die Anklagen seien strafrechtlicher Art und unabhängig von der zivilrechtlichen Untersuchung der Praktiken der Polizei in Minneapolis. Justizminister Merrick Garland hatte kurz nach dem Urteil gegen Chauvin mitgeteilt, bei dieser Untersuchung solle festgestellt werden, ob es bei der Behörde ein Muster von «verfassungswidriger oder ungesetzlicher» Polizeiarbeit etwa durch exzessive Gewaltanwendung gebe.

Der Tod des 46-jährigen Floyd am 25. Mai 2020 bei einem Polizeieinsatz in Minneapolis hatte in den USA Demonstrationen gegen Rassismus und Polizeigewalt ausgelöst. Videos dokumentieren, wie Polizisten den unbewaffneten Mann zu Boden drückten. Chauvin presste sein Knie gut neun Minuten lang auf Floyds Hals, während dieser flehte, ihn atmen zu lassen. Floyd verlor der Autopsie zufolge das Bewusstsein und starb. Die Beamten hatten ihn wegen des Verdachts festgenommen, mit einem falschen 20-Dollar-Schein bezahlt zu haben.

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