Gegen Schottergärten

Stadt Schleswig bezuschusst blumenreiche Gärten

Stadt Schleswig bezuschusst blumenreiche Gärten

Stadt Schleswig bezuschusst blumenreiche Gärten

Marle Liebelt/shz.de
Schleswig
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Symbolfoto
Schleswig will die Stadt bienen-und insektenfreundliche machen. /Symbolfoto Foto: F. Hecker, imago images

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Schleswiger, die auf ihren Grundstücken bienen- und insektenfreundliche Flächen anlegen, sollen gefördert werden.

Die Stadt Schleswig will Personen finanziell bezuschussen, die auf ihren Privatgrundstücken im Stadtgebiet bienen- und insektenfreundliche Flächen anlegen möchten und dadurch die Lebensbedingungen und das Nahrungsangebot für diese verbessern. Die Kosten für die Maßnahmen können mit bis zu 100 Prozent, jedoch maximal 300 Euro pro Antragsteller bezuschusst werden. Das hat der Bau- und Umweltausschuss der Stadt auf seiner jüngsten Sitzung am Dienstag, 20. April, beschlossen. Für die Förderung soll im Haushalt ein Betrag von 2.000 Euro soll bereitgestellt werden. Förderungswürdig seien demnach folgende Maßnahmen:

  • Anlage von Wiesen, Blüh- und Staudenflächen,
  • Pflanzung von insektenfreundlichen Gehölzen oder Bäumen,
  • Anlage von Totholzhaufen,
  • Aufstellung von „Insekten- u. Bienenhotels“ oder ähnliche Nisthilfen,
  • Anlage von Wasserflächen,
  • Herstellung offener Bodenflächen.

Kombinationen aus den genannten Maßnahmen sollen ebenfalls bezuschusst werden. Gerätschaften, Maschinen oder Fahrtkosten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Anträge bis Ende Juni einreichen

Die Förderungsrichtlinie sieht vor, dass die Anfragen für eine Förderung schriftlich als formloser Antrag (E-Mail an bauumwelt@schleswig.de) bis zum 30. Juni jeden Jahres eingegangen sein müssen. Falls zu diesem Zeitpunkt nicht ausreichend viele Anfragen vorliegen, können auch später eingehende Anträge berücksichtigt werden.

Sobald der Förderungsantrag bewilligt wurde, kann mit der Maßnahme begonnen werden. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage von Rechnungskopien und Fotos der umgesetzten Maßnahme. Diese müssen spätestens bis zum 30. November des Jahres eingereicht werden.

 

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