Gesetzeswidrigkeit

„Falschem“ Polizisten drohen rechtliche Konsequenzen

„Falschem“ Polizisten drohen rechtliche Konsequenzen

„Falschem“ Polizisten drohen rechtliche Konsequenzen

Woyens/Gramm
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Foto: Ute Levisen

In Woyens und Gramm sind die Polizeibeamten einem falschen Polizisten auf die Schliche gekommen. Der 18-Jährige aus der Region hatte als Polizeibeamter verkleidet für Recht und Ordnung sorgen wollen. Nun drohen ihm womöglich rechtliche Konsequenzen.

Dass Kinder Polizei spielen, ist nichts Ungewöhnliches. Dass Erwachsene als Polizisten verkleidet durch die Straßen ziehen und für Recht und Ordnung sorgen, kommt hingegen seltener vor und birgt darüber hinaus rechtliche Konsequenzen.

Diese Erfahrung hat auch ein 18-jähriger Mann aus der Kommune Hadersleben gemacht. Er war am Sonnabend um kurz nach 17 Uhr in einem T-Shirt mit dem Aufdruck „Politi“ und mit Handschellen ausgestattet im Østerkroen in Woyens/Vojens aufgeschlagen und hatte sich als Polizeibeamter ausgegeben.

Die anwesenden Gäste ließen sich davon jedoch nicht täuschen und hielten den 18-Jährigen bis zum Eintreffen der Polizei fest. Die „echten“ Beamten ermahnten den jungen Möchtegern-Polizisten und machten ihn darauf aufmerksam, dass sein Handeln gesetzeswidrig ist.

Polizeikommissar Jacob Matthiesen erklärte am Mittwochmorgen, dass es in Dänemark verboten ist, T-Shirts mit dem Aufdruck „Politi“ zu tragen, wenn diese den Originalen der Polizei ähnlich seien. „Die Hemden dürfen nicht der offiziellen Polizeiuniform ähneln. Daher wurde der Mann scharf zurechtgewiesen.“

Zurechtweisung stieß auf taube Ohren

Die Zurechtweisung scheint ihre Wirkung jedoch verfehlt zu haben, denn kurz darauf gab sich der 18-Jährige erneut als Polizist aus – diesmal im Folevej in Gramm/Gram. „Er wandte sich an einige Bürger, die Musik hörten, und bat sie, die Musik leiser zu drehen“, so Matthiesen.

Diesmal wurde der „falsche“ Polizist nicht festgehalten, stattdessen informierten die Bürger die Polizei über den Zwischenfall. Aufgrund einer Personenbeschreibung konnten die Beamten den Mann ausfindig machen und bezichtigten ihn des Verstoßes gegen Paragraf 131 des dänischen Strafgesetzes, wonach eine Geldstrafe oder bis zu sechs Monate Haft verhängt werden können, wenn man sich rechtswidrig als Mitarbeiter einer Behörde ausgibt.

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