Justiz

Tod eines Häftlings - Gefangene fordern mehr Aufmerksamkeit

Tod eines Häftlings - Gefangene fordern mehr Aufmerksamkeit

Tod eines Häftlings - Gefangene fordern mehr Aufmerksamkeit

dpa
Traunstein/Bernau
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Blick auf die Justizvollzugsanstalt in Bernau am Chiemsee (Bayern). Foto: picture alliance / dpa

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Was geschah in Zelle 267? Das Landgericht Traunstein befasst sich mit dem Fall eines toten Häftlings aus der JVA Bernau. Es ist nicht der erste Fall dieser Art dort.

Wenig Aufmerksamkeit für Häftlinge - und Spiralen der Gewalt: Die Gefangenengewerkschaft (GGBO) fordert mehr Augenmerk auf brutal ausgetragene Konflikte in deutschen Justizvollzugsanstalten.

«Das Thema ist da, aber es wird oft nicht ernstgenommen», sagte Sprecher Manuel Matzke der Deutschen Presse-Agentur. «Es ist so, dass dieses System viel ignoriert. Das liegt auch am Personalmangel.»

Allein die bayerischen Justizvollzugsanstalten (JVA) meldeten für das vergangene Jahr insgesamt 226 Tätlichkeiten von Häftlingen. In 190 Fällen richteten sich diese Tätlichkeiten gegen Mithäftlinge, in 36 gegen Bedienstete, wie das Justizministerium in München mitteilte. Im Jahr 2019 hatte es den Angaben zufolge insgesamt 256 Fälle gegeben und 2018 sogar 296. Im Jahr 2013 waren es dagegen nur 135.

Aus Sicht Matzkes gibt es oft eine wahre Spirale der Gewalt. «Das steigert sich ja», sagte er. Viele Gefangene hätten aber Angst, sich an jemanden zu wenden. «Man will ja nicht als Ratte dastehen.» Und viele Justizvollzugsbeamte schauten nicht genau hin - aus Zeitnot oder Desinteresse. «Es ist wichtig, dass das System versteht, dass es mit Menschen arbeitet.»

Tödliche Gewalt

Dreimal führten Gewaltdelikte in der jüngeren Vergangenheit in Bayern zum Tod eines Häftlings. Nach dem Tod eines Gefangenen im Jahr 2008 in der JVA Straubing wurde ein Mitgefangener wegen Mordes verurteilt, wie ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums sagte. Zwei Fälle innerhalb von nur zwei Jahren gab es im Gefängnis Bernau am Chiemsee. Dabei ging es jeweils um Körperverletzung mit Todesfolge.

Einer der Fälle wurde erstinstanzlich schon abgeurteilt, der zweite beschäftigt nun das Landgericht Traunstein. Am Dienstag begann dort der Prozess gegen einen Häftling aus Mali, der seinen Zellengenossen umgebracht haben soll. Dem Mann wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen.

Er soll seinen Mithäftling im vorigen Oktober in der gemeinsamen Zelle 267 so heftig in den Schwitzkasten genommen haben, dass das Opfer am Tag darauf im Krankenhaus an den Folgen starb. Zu einem mutmaßlichen Motiv machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben. Konkreter Tatablauf und Auslöser seien unklar. Der mutmaßliche Täter soll an einer Schizophrenie leiden und schuldunfähig sein. Er erschien in Handschellen zu seiner Verhandlung.

Wie die Polizei im vergangenen Jahr mitteilte, hatte der Häftling, der nun vor Gericht steht, selbst gemeldet, dass sein Zellengenosse aus Eritrea bewusstlos geworden sei. Er kam ins Krankenhaus, wo er einen Tag danach starb und eine Obduktion «äußere Gewalteinwirkung» als Todesursache ergab.

Der mutmaßliche Täter hatte eine siebeneinhalbjährige Haftstrafe wegen eines versuchten Tötungsdelikts abzusitzen, er wäre voraussichtlich im Herbst 2022 freigekommen. Der Getötete war wegen eines Sexualdelikts inhaftiert und laut Polizei verurteilt - jedoch war das Urteil nicht rechtskräftig, weil dagegen Rechtsmittel eingelegt worden waren.

Auch der zweiter Todesfall im Bernauer Gefängnis beschäftigt die Justiz weiterhin: Wie im April bekannt wurde, hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung des Landgerichts Traunstein aufgehoben, das den Angeklagten im Juli vergangenen Jahres zu fünf Jahren Haft wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt hatte.

Im August 2019 war es zu einer Schlägerei gekommen; der andere Häftling erlitt dabei tödliche Hirnverletzungen. Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte in Angriffs- und nicht Verteidigungshaltung handelte.

Der BGH führte nun aus, zwischen den beiden sei es seit längerer Zeit zu Streitigkeiten gekommen. «Allen Strafgefangenen war klar, dass eine körperliche Auseinandersetzung bevorstand.» Die Gelegenheit hierzu habe sich anlässlich eines Volleyballspiels ergeben.

Die Kontrahenten hätten die Prügelei vereinbart. Damit seien beide stillschweigend davon ausgegangen, dass es zu gegenseitigen Schlägen, auch Faustschlägen gegen den Kopf und den Körper mit entsprechenden Verletzungen kommen würde. Auch das Opfer habe damit in solche «Körperverletzungshandlungen» eingewilligt.

In dem aktuell vor dem Landgericht verhandelten Fall sind noch zwei weitere Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte demnach am 1. Juli fallen.

In der JVA Bernau wurden die Sicherheitsvorkehrungen nach Ministeriumsangaben nach dem ersten Todesfall 2019 verschärft. Die Höfe würden dort, wo die erste Tat geschah, seither per Video überwacht. «Bei Todesfällen durch andere Gefangene handelt es sich um sehr seltene Fälle», betont ein Ministeriumssprecher. Die beiden Fälle seien «nicht auf die Besonderheiten der Justizvollzugsanstalt Bernau zurückzuführen. Vielmehr seien «individuelle Umstände bei den betroffenen Gefangenen ursächlich gewesen».

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