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Städte- und Gemeindebund rechnet vereinzelt mit Osterfeuern

Städte- und Gemeindebund rechnet vereinzelt mit Osterfeuern

Städte- und Gemeindebund rechnet vereinzelt mit Osterfeuern

dpa
Berlin
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Vor Corona war das Osterfeuer in vielen Städten und Gemeinden ein fester Bestandteil des Osterwochenendes. In diesem Jahr dürfte es - zumindest im großen Rahmen - vollständig ausfallen. Foto: Maurizio Gambarini/dpa

Vor Corona war das Osterfeuer in vielen Städten und Gemeinden ein fester Bestandteil des Osterwochenendes. Wie sieht es in diesem Jahr aus?

Große Osterfeuer dürften coronabedingt in diesem Jahr bundesweit ausfallen, kleine Osterfeuer im privaten Kreis hält der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hingegen für möglich.

«Wir setzen hier aber auch auf die Vernunft der Menschen, angesichts der steigenden Zahlen keine Partys zu feiern», sagte DStGB-Sprecher Alexander Handschuh der Deutschen Presse-Agentur.

Wichtig sei, dass auch bei solchen kleinen Zusammenkünften weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten würden. Zudem sollten sich alle Beteiligten im Vorfeld testen lassen. Grundsätzlich rät Handschuh den Menschen jedoch, dass sie über Ostern alle nicht unbedingt notwendigen Kontakte vermeiden sollten.

Auch der Deutsche Feuerwehrverband hält kleinere Lagerfeuer - etwa zum Grillen bei guten Wetter - für möglich. Große unangemeldete Osterfeuer sind nach Einschätzung von Verbandssprecherin Silvia Oestreicher eher unwahrscheinlich. «Da müsste man ja erstmal den Platz haben, um dann wirklich auch ein größeres Feuer zu entzünden. Man kann ja nicht einfach so auf den Acker gehen.»

Jenseits der kleinen Osterfeuer im privaten Rahmen gebe es einzelne Konzepte wie Online-Osterfeuer oder «Osterfeuer to go», ergänzte Alexander Handschuh. «Dort können im Vorfeld die typischen Speisen des Osterfeuers und vereinzelt sogar Anzündhölzer für das heimische Osterfeuer bestellt werden.» Diese Initiativen kämen häufig von Feuerwehren oder privaten Vereinen.

Osterfeuer in der bekannten Art und Weise, also in größerem Rahmen, sind dem DStGB nach eigenen Angaben nicht bekannt. «Diese dürften in der Regel mit den Corona-Verordnungen der Länder unvereinbar sein», sagte Alexander Handschuh. Die Bundesländer haben in ihren Corona-Verordnungen unterschiedlich strenge Regeln über private Zusammenkünfte und Veranstaltungen.

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